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28.11.2015
Keine höheren Gebühren für Quedlinburger

VON DETLEF HORENBURG

Quedlinburg/MZ -  Nach der jüngsten Versammlung des ZVO steht fest: Es wird in Quedlinburg keine Erhöhung bei Gebühren und Entgelten geben. Für 2016 sind im Bereich der Trinkwasserversorgung einige Investitionen geplant.

Im kommenden Jahr wird es im Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) Quedlinburg keine höheren Gebühren und Entgelte geben. Dies erklärte Verbandsgeschäftsführer Lutz Günther zur jüngsten Verbandsversammlung. Er schätzte die wirtschaftliche Lage des kommunalen Verbandes als stabil ein. Im Ergebnis wird in diesem Jahr ein Plus von knapp 635.000 Euro erwartet. Zu diesem hätten auch 165.000 Euro weniger Personalkosten in diesem Jahr beigetragen. Dies sei ein "erstes positives Ergebnis der Umstrukturierung" in der Verwaltung. Derzeit gibt es 114 Beschäftigte im ZVO. Auch im kommenden Jahr wird laut Günther mit einem positiven Ergebnis gerechnet. Investitionen geplant: In 2016 will der Zweckverband in den Ausbau seiner Ortsnetze weiter kräftig investieren. Geplante Investitionen aus diesem Jahr, die wegen fehlender Förderbescheide verschoben wurden, sollen so im kommenden Jahr realisiert werden. Insgesamt fast 16 Millionen Euro will der Zweckverband dazu ausgeben. Davon sind 2,1 Millionen Euro im Bereich der Trinkwasserversorgung und knapp 13,7 Millionen Euro in die Abwasserentsorgung. Vorgesehen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5,6 Millionen Euro. Mit Hilfe der Fördermittel des Landes in Höhe von 1,3 Millionen Euro sollen so die Abwassernetze in Badeborn, Reinstedt, Harzgerode und Gernrode fertiggestellt werden.

Weitergebaut werden sollen die Kanäle in Thale, Ermsleben und Friedrichsbrunn sowie die Kanalsanierung in Quedlinburg. "Hier müssen wir uns noch mit der Stadt über die konkreten Vorhaben abstimmen", betonte der Geschäftsführer. In Gatersleben soll der Schmutzwasserkanal in der Pothofstraße saniert werden. Der ZVO lege Wert darauf, Bauvorhaben - wie in der Vergangenheit praktiziert - als Gemeinschaftsmaßnahme umzusetzen. Vorgesehen sei auch der Bau einer Abwasserdruckleitung vom Werk Novelis in Nachterstedt zur Kläranlage in Hoym. Weitere Pläne liegen vor. Dies habe sich als wirtschaftlich sinnvollste Variante ergeben, als die Ortskanalisation in Gatersleben zu erweitern, um größere anfallende Mengen Abwasser aus dem Unternehmen für Aluminium-Walzprodukte aufzunehmen. Auch die Kläranlage hätte dazu ausgebaut werden müssen. Auf dem Plan steht auch wieder der Bau einer Abwasserdruckleitung von Pansfelde über Wieserode nach Neuplatendorf. Für beide Vorhaben liegen laut Günther allerdings noch keine Förderzusagen des Landes vor. In Angriff genommen werden soll im kommenden Jahr die sogenannte Sanierungsplanung der Gruppenkläranlagen in Altenbrak und Treseburg.Wie der Geschäftsführer ankündigte, könnten ab 2018 die drei Gebührengebiete zu einem einheitlichen zusammenfließen. Dazu werde der Verbandsversammlung für den Zeitraum von 2018 bis 2020 eine entsprechende Kalkulation als Entscheidungsgrundlage erstellt. Die ZVO-Verbandsversammlung stimmte einstimmig dem Wirtschaftsplan 2016 zu. (mz)

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - vom 28.11.2015
 

10.11.2015
Verband investiert Millionen in Abwasserentsorgung

VON INGO KUGENBUCH

Quedlinburg/MZ -  In die Schmutzwasser-Kanalisation investiert der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz mehrere Millionen Euro.

Bescheide über Landeszuschüsse von fast 1,3 Millionen Euro für den Ausbau der Schmutzwasser-Kanalisation in vier Harz-Gemeinden hat am Montag Sachsen-Anhalts Umweltminister Hermann Onko Aeikens (CDU) überbracht. Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) in Quedlinburg wird damit die Abwasserkanalisation in Meisdorf, Thale, Friedrichsbrunn und Ermsleben ausbauen. Insgesamt werden in die Bauarbeiten, die 2016 laufen und zum Teil auch abgeschlossen sein sollen, knapp 3,5 Millionen Euro investiert.Der ZVO ist für die Schmutzwasserbeseitigung in 47 Orten zuständig. In 29 davon ist die zentrale Erschließung abgeschlossen, 9 werden dauerhaft dezentral entsorgt, und in mindestens 5 weiteren soll die Erschließung 2016 beendet sein: in Badeborn, Gernrode, Meisdorf, Harzgerode, Reinstedt und eventuell Friedrichsbrunn. (mz)

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - vom 10.11.2015
 

20.10.2015
Einwohner von Silberhütte sollen Trinkwasser abkochen

VON PETRA KORN

Silberhütte/MZ -  Bei einer alljährlichen Kontrolle durch das Gesundheitsamt sind in Silberhütte leichte Verunreinigungen des Trinkwassers durch coliforme Keime festgestellt worden. Die Bewohner sind deshalb aufgefordert, das Wasser abzukochen.

Die Einwohner von Silberhütte sind derzeit aufgefordert, ihr Trinkwasser für die Zubereitung von Getränken und Speisen sowie zum Zähneputzen vorsorglich abzukochen. Hintergrund ist, dass bei der alljährlichen Kontrolle durch das Gesundheitsamt, für die am Mittwoch Proben genommen wurden, eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt wurde. Wie Matthias Witte, technischer Leiter beim Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz, weiter sagte, wurden coliforme Keime in geringer Zahl - zwischen fünf und zehn je 100 Milliliter - festgestellt. Keime dürfen nicht im Trinkwasser enthalten sein Solche Keime dürfen aber im Trinkwasser nicht enthalten sein; daher wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für das kleine Ortsnetz Silberhütte das vorsorgliche Abkochgebot ausgesprochen. "Mit diesem Abkochgebot kann das Wasser ohne Einschränkung zur Nahrungsmittelzubereitung genutzt werden", so Witte. Der Zweckverband hat eine Netzspülung veranlasst und führt eine Desinfektion durch. Am Montag wurden erneut Wasserproben genommen, die am Dienstag ausgewertet werden. Der Zweckverband geht davon aus, dass nach der Desinfektion das Trinkwasser keine Verunreinigung mehr enthält und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt das Abkochgebot wieder aufgehoben werden kann.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Lokalteil Quedlinburg - vom 20.10.2015
 

13.10.2015
Urteil zu Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz
Karten werden neu gemischt


VON DETLEF HORENBURG

QUEDLINBURG/MZ -  Das Verwaltungsgericht moniert die Vermögenszuordnung bei der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH aus dem ehemaligen volkseigenem Betrieb.

Nach 25 Jahren soll die Gesellschafterstruktur der jetzigen Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH neu gemischt werden. Hintergrund ist, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2006 festgestellt hat, dass die Kommunen, die vom einstigen VEB Fernwasser 1990 Wasser bezogen haben, einen Anspruch auf kostenlose Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile am Nachfolger - der Fernwasserversorgung FEO - zusteht, sagte der Geschäftsführer des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostharz (ZVO), Lutz Günther. Der einstige volkseigenem Betrieb wurde 1994 von der Treuhand verkauft. 51 Prozent der Eigentumsanteile wurden damals an die Bietergemeinschaft der Mitteldeutschen Wasserwirtschaft GmbH (Midewa) Magdeburg und Kommunale Wasserwerke Leipzig verkauft. Die restlichen 49 Prozent wurden je zur Hälfte kostenlos an die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt treuhänderisch für die vom einstigen VEB wasserbeziehenden Kommunen verwaltet. Die Länder übertrugen ihre Anteile an die Stadt Leipzig und die Fernwasser Beteiligungsgesellschaft bR. Dagegen klagte die Stadt Halle und bekam Recht. Für das Verwaltungsgericht war die Aufteilung nicht rechtsmäßig, da der Beteiligungsmaßstab sich auf die entsprechenden ehemaligen volkseigenen Anteile der Kommunen richten muss - sich also am Anteil am Fernwasserbezug der Kommunen am 3. Oktober 1990.

Auf der Grundlage des Urteils hat das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen im Juli 2010 einen Quotierungsbescheid erlassen. Adressat waren im Fall der Mitgliedskommunen des ZVO die Städte, vertreten durch den Zweckverband. Danach haben die Mitglieder des ZVO folgende Übertragungsansprüche: Ballenstedt, 1,0596 Prozent, Blankenburg (Timmenrode) 0,0457,Thale 2,3922, Quedlinburg 0,5217, Seeland 0,9365 und Falkenstein/Harz 0,1226. Seit Verfahrensbeginn, so ZVO-Geschäftsführer Günther, gibt es Bemühungen, die Anteile zu bündeln. Die Verbandsversammlung habe bereits 2005 beschlossen, die Vermögensansprüche an der FEO zu bündeln, informierte er.

Der Geschäftsführer wurde damals bereits beauftragt, die entsprechenden rechtlichen Schritte zur Rückübertragung der Vermögensanteile gemeinschaftlich in Anlehnung an die Rückübertragung aus der Midewa GmbH einzuleiten. Mitte Juli habe das Bundesamt den berechtigten Kommunen direkt den beabsichtigten Übertragungsbescheid als Entwurf übergeben. Frist für die Stellungnahmen sei Ende Oktober 2015. Verfahren sei logische Konsequenz. Damit die Vermögensanteile aber dem ZVO zugeordnet werden können, sollen nun alle betroffenen Kommunen dies dem Bundesamt mitteilen. Günther rät allerdings davon ab, die Anteile in kommunaler Hand zu behalten und nicht an private Dritte zu veräußern. Es ginge so darum, sich ein Mitspracherecht bei der Fernwasserversorgung zu sichern. "Ich schlage vor, die bisherige Vorgehensweise weiter zu führen und eine Bündelung der kommunalen Anteile beim ZVO vorzunehmen", sagte der Geschäftsführer. Für Verbandsvorsitzenden und Quedlinburgs Oberbürgermeister, Frank Ruch (CDU), ist dieses Verfahren eine logische Konsequenz. Immerhin wurde der Zweckverband gegründet, um die Kräfte der Kommunen bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu bündeln.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - vom 13.10.2015
 

06.10.2015
Abwasser im Landkreis Harz "Bescheide aus Magdeburg nach sechs Jahren"

Abwasser  Die Landesbehörde will mehr Grundstücke im Gebiet des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz zentral entsorgt haben.

VON DETLEF HORENBURG

QUEDLINBURG/MZ -  Teile des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) Quedlinburg sind weiterhin in der Schwebe. Dies teilte ZVO-Geschäftsführer Lutz Günther auf der jüngsten Verbandsversammlung mit. Betroffen davon sind die Ortsteile Münchenhof, Morgenrot und Silberhütte sowie Friedrichsbrunn. Dort geht es um die Frage, ob dort die Schmutzwasserentsorgung zentral oder dezentral erfolgen soll. Davon ist abhängig, ob der Verband in den Bau von Abwasserbeseitigungsanlagen investieren soll.

Rückblende: Die Verbandsversammlung hatte das Abwasserbeseitigungskonzept für den gesamten Verband im November 2006 beschlossen (die MZ berichtete). Im Mai 2008 wurden Ergänzungen des ZVO zu den Kostenvergleichsrechnungen einer zentralen oder dezentralen Entsorgung für die Ortsteile eingereicht. Und damit nachgewiesen, dass die Investitionskosten unnötig hoch ausfallen würden, wenn diese Ortsteile ein zentrales Kanalsystem erhalten oder es - wie im Fall Friedrichsbrunn - erweitert wird. Der Landkreis hat ein Jahr später die Genehmigung des ABK für die Ortsteile Friedrichsbrunn, Münchenhof, Morgenrot und Silberhütte versagt und für den Rest des Verbandsgebietes erteilt, sagte Günther. Gegen die Teilversagung durch die Untere Wasserbehörde hat der ZVO im Juli 2009 Widerspruch eingelegt. Drei Monate später übernahm das Landesverwaltungsamt deren weitere Bearbeitung.

Sechs Jahre später - im Juli - kam Post aus Halle: der Widerspruchsbescheid für das Entwässerungsgebiet Friedrichsbrunn; zwei Monate später der für Silberhütte. "Beide Bescheide weisen den Widerspruch des Verbandes zurück", sagte der ZVO-Geschäftsführer. Die Begründungen bezögen sich dabei auf formale Gründe. Günther: "Inhaltliche und lösungsorientierte Aussagen werden darin nicht getroffen.

"Friedrichsbrunn: Für Friedrichsbrunn wird im Wesentlichen bemängelt, dass Grundstücke in der zweiten oder dritten Reihe von der Hauptstraße kein Grund dafür seien, eine zentrale schmutzwassertechnische Erschließung der betroffenen Grundstücke auszuschließen. "Dies haben wir nach rechtlicher Prüfung so akzeptiert", sagte er. Eine Klage zum Widerspruchsbescheid hätte keine Aussicht auf Erfolg. Die vom ZVO beschlossene Variante habe laut Günther die zentrale Erschließung auch nicht ausgeschlossen, orientierte sich aber an freiwilligen Lösungen zum Anschluss an voranliegenden Grundstücken.

Die Begründung für Silberhütte ist aus Sicht des Verbandes rechtlich angreifbar. Hier wird im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die Kostenvergleichsrechnung nicht den Vorgaben des Ministeriumserlasses vom November 2005 entspricht. Hiernach soll der einfache Kostenvergleich nach bestimmten, anerkannten Methoden erfolgen. "Beide Methoden führen aber zu keinem anderen Ergebnis als die Variante des ZVO", sagte Günther. Beide Widerspruchsbescheide tragen aus seiner Sicht nicht zur dauerhaften Lösung der Abwasserproblematik bei. Der Klageweg zur Durchsetzung der Interessen des Verbandes werde aus formalen Gründen kein Erfolg haben und auch nicht zu einer praktikablen Lösung führen, informierte er die Verbandsversammlung. Deshalb müsse das ABK überarbeitet werden. Dies werde nicht bis November abgeschlossen sein, so dass sich die Beschlussfassung in das nächste Jahr verschiebt.

Zwischenzeitlich soll unter Moderation des Magdeburger Umweltministeriums eine Abstimmung mit der Unteren und der Oberen Wasserbehörde vorgenommen werden. "Ziel ist es, für die betroffenen Ortsteile eine dauerhafte schmutzwassertechnische Lösung zu erreichen", kündigte Geschäftsführer Günther an. Harzgerodes Bürgermeister Jürgen Bentzius (SPD) mahnte an, "dass aufgepasst werden muss, dass bestimmte Dinge nicht ausufern". Es würde dann schwer sein, dies politisch umzusetzen.

Münchenhof/Morgenrot: Hier wartet der Zweckverband noch auf die Widerspruchsbescheide.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 06.10.2015
 

28.09.2015
Thale wird Großbaustelle

VON DETLEF HORENBURG

THALE/MZ -  Gleich in mehreren Straßen in der Kernstadt sollen im Jahr 2016 Schmutzwasserkanalisation gebaut werden. Gleichzeitig sollen die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert werden. Der Ausbau werde sich bis Ende Dezember 2017 erstrecken.

Das Stadtgebiet von Thale wird ab Frühjahr kommenden Jahres zur Großbaustelle: Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) mit Sitz in Quedlinburg plant im Jahr 2016 den Bau einer Schmutzwasserkanalisation in mehreren Straßen der Kernstadt. Gleichzeitig sollen die Trinkwasserhausanschlüsse erneuert werden, wo es noch nicht geschehen ist. "Die Stadt Thale nutzt die Bautätigkeit, um mit Ausnahme des im guten Zustand befindlichen Wotansblick in den betroffenen Straßen eine neue Fahrbahn, neue Gehwege und - soweit erforderlich - eine neue Bepflanzung sowie gemeinsam mit dem Energieversorger enviaM eine neue Straßenbeleuchtung herstellen zu lassen", sagte Thales Bauamtsleiter Guido Blosfeld. Die Bauarbeiten in der Bodestadt betreffen die Birkenstraße, die Bollergasse, die Kirchgartenstraße, die Rudolf-Breitscheid-Straße, die Schleifenbachstraße und den Lindenbergsweg. Darüber wurden die Anwohner auf zwei Bürgerversammlungen informiert. Der Ausbau werde sich bis Ende Dezember 2017 erstrecken. "Baustart soll je nach Witterung Ende März/Anfang April kommenden Jahres sein", sagte der Technische Leiter des ZVO, Matthias Witte. Wann dies genau sein wird, darüber werden die Bürger noch informiert. Derzeit werden die Leistungen für den Kanal- und Straßenbau öffentlich ausgeschrieben. Wo Baustart sein wird, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Witte: "Hier hat die Baufirma einen eigenen Gestaltungsspielraum." Aufgrund des Leistungsumfangs sei allerdings von mehreren Baustellen gleichzeitig in der Stadt auszugehen. Insgesamt will der ZVO in den sechs Straßen einen 1,3 Kilometer langen 200er-Schmutzwasserkanal sowie Trinkwasserleitung verlegen. Betroffen davon sind rund 120 Grundstücke. Dort, wo möglich und notwendig, soll auch ein Regenwasserkanal mitverlegt werden. Bis an den Baustellenbereich können die Grundstücke mit dem Auto erreicht werden, wenn es die Anordnung der Verkehrsbehörde zulässt. Für Fußgänger wird der Zugang abgesichert. Innerörtlich werden Umleitungen ausgeschildert. Einschränkungen soll es kurzzeitig beim Neuanschluss der Trinkwasser-Hausanschlüsse geben. Auch in diesem Fall gibt es laut ZVO rechtzeitige Anwohnerinformationen durch den Baubetrieb. Wer mit einer Anlieferung während der Sperrung rechnet, sollte sich ebenfalls mit dem Baubetrieb in Verbindung setzen, riet Witte. Dies sei zu den wöchentlichen Bauberatungen möglich.

Welche Kostenarten entstehen?
Schmutzwasserbeitrag und Herstellung der SW-Grundstücksanschlussleitung.

Schmutzwasserbeitrag (SW): Beitrag zur Herstellung der öffentlichen Schmutzwasseranlagen, SW-Hauptkanäle, SW-Pumpwerke, Kläranlagen.
Herstellung der SW-Grundstücksanschlussleitung: Anteilige Kosten zur Herstellung des SW-Anschlusskanals vom SW-Hauptkanal in der Straße bis auf dem jeweiligen Grundstück mit zugehöriger Revisionseinrichtung (Hausanschlussschacht).

Vorhandene intakte private Regenwasserentsorgungsleitungen, so betonte er weiter, sollen dort erhalten bleiben, wo kein Regenwasserkanal verlegt wird. "Falls diese erneuert werden müssen, werden wir gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer, wie in der Wolfsburgstraße, eine Lösung finden", versicherte er. Die Hauptwasserleitung sei bis zur Grundstücksanschlussleitung kostenfrei. Für die Wasseranschlussleitung auf dem eigenen Grundstück muss der Eigentümer die Kosten tragen oder die Arbeiten selbst ausführen. Für den Straßenausbau sind wiederkehrende Beiträge je nach Abrechnungsgebiet nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungslegung fällig. Laut Bauamt der Stadt belaufen sich die anteiligen Straßenbaukosten zwischen 10 und 30 Cent pro Quadratmeter Grundfläche. "Eine verbindliche Angabe zu den Baukosten für die einzelnen Abschnitte ist aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes und der noch ausstehenden Zahlen, wie für die Straßenbeleuchtung, nicht möglich", sagte Bernd Damer vom zuständigen Ingenieurbüro Damer und Partner aus Wernigerode. Sowohl der ZVO als auch die Stadt wiesen auf der Veranstaltung darauf hin, dass es Möglichkeiten der Ratenzahlung gibt. In den Straßen werden gleichzeitig neue Fußwege entstehen. In der Bollergasse wird er aufgrund der engen Verhältnisse als überfahrbarer Weg gestaltet, analog der Mausstraße. Gepflastert werden diese jeweils bis an die öffentlichen Grundstücksgrenzen. Um ein einheitliches Straßenbild hinzubekommen, sollten sich die Grundstückseigentümer rechtzeitig an den Baubetrieb wenden, um zu entscheiden, ob auf dem privaten Grundstück weitergepflastert werden soll.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - vom 26/27.09.2015
 

07.09.2015
Tag des offenen Denkmals 2015

Das historische Wasserwerk von Quedlinburg Unter dem Motto "Handwerk, Technik, Industrie" findet der Tag des offenen Denkmals in Deutschland bereits zum 22. Mal statt.

Dafür öffnet auch in diesem Jahr wieder das Alte Wasserwerk Quedlinburg, Am Schiffbleek 6, am 13.09.2015 in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr für alle interessierten Bürger seine Türen.

Im Dachgeschoss des Hauses sind wieder Exponate aus dem Gasgerätemuseum Koßmann zu sehen.



Seien Sie dabei, wir freuen uns auf Ihren Besuch !






 
 
 

03.09.2015
In Quedlinburg tote Stichlinge im Mühlgraben entdeckt

VON GERD ALPERMANN

QUEDLINBURG/MZ -  Nach dem im Mühlgraben in Quedlinburg tote Fische entdeckt wurden, hat der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz Untersuchungen eingeleitet. Verunreinigungen wurden festgestellt.

Tote Stichlinge sind im Mühlgraben am Klink in Quedlinburg entdeckt worden. Dort befindet sich der Auslauf des Trennkanalsystems im Bereich des Marktplatzes. Es soll sich um 20 bis 30 Stichlinge gehandelt haben. Ursachenforschung hat der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) eingeleitet. Mitarbeiter des Zweckverbandes konnten vor Ort keine toten Fische mehr registrieren. "Bei einer ersten Kontrolle wurden Verunreinigungen im Regenwasserkanal festgestellt", wie Matthias Witte, technischer Leiter des Zweckverbandes, auf Anfrage der MZ informierte. Zuerst seien die Mitarbeiter darum bemüht gewesen, das Gebiet, wo sich die Verunreinigungen ereignen konnten, einzugrenzen, um schnell zu einem Ergebnis zu kommen. Im Klink wird das Regenwasser von Marktplatz, Kornmarkt, Breite Straße, Marktstraße, Marschlinger Hof und Klink in den Mühlgraben geleitet. Mit der Neugestaltung des Marktplatzes ist in den Straßen ein Trennsystem eingebaut worden. Das heißt, Regen- und Schmutzwasser werden in separaten Kanälen abgeleitet: das Regenwasser in den nahen Mühlgraben, das Schmutzwasser in die Kläranlagen im Norden von Quedlinburg. Der technische Leiter des Zweckverbandes hat seine Mitarbeiter nach Bekanntwerden des Fischsterbens damit beauftragt, die Gullys und Grundstückseinleitungen zu kontrollieren. "Wenn wir so nichts finden, werden wir eine Kamerabefahrung in dem Kanal vornehmen", nennt er die letztmögliche Maßnahme bei der Ursachenerforschung. Matthias Witte geht davon aus, dass es zu einer Fehleinleitung gekommen ist. Nachzuweisen war dies bisher nicht.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Lokalteil Quedlinburg - 03.09.2015
 

27. August 2015
Bestätigung zum geprüften Technischen Sicherheitsmanagement TSM

Am 19.08.2015 wurde dem Zweckverband Ostharz die Urkunde zur Rezertifizierung des Technischen Sicherheitsmanagement W 1000 von dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. überreicht.
Kernaufgabe des TSM ist die Stützung des eigenverantwortlichen Handelns eines Unternehmens und gleichzeitige Kompetenzstärke der technischen Selbstverwaltung der öffentlichen Gas- und Wasserversorgung.
Trinkwasserversorgungsunternehmen müssen über leistungsfähige Einrichtungen, ausreichend qualifiziertes Personal und Qualitätssicherungsmaßnahmen verfügen. Die Organisation muss einen sicheren, zuverlässigen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten.
Der Zweckverband hat sich der TSM Rezertifizierung gestellt und mit Erfolg bestanden.


Der Zweckverband Ostharz erfüllt die Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern gemäss dem DVGW Arbeitsblatt W1000.
Zertifikat anzeigen...
 


14.08.2015
Unmut über Kanalbaubeitrag

Herstellungsbeitrag II in Quedlinburg.

VON DETLEF HORENBURG

QUEDLINBURG/MZ -  Zweckverband verschickt bereits über 7000 Anhörungen zum Herstellungsbeitrag II. Das Land macht Druck, weil am 1. Januar 2016 die Verjährung eintritt. Das Geld soll deshalb noch bis zum Jahresende 2015 eingezogen werden.

Hans Kahe zeigt sich entrüstet: Dieser Tage bekam der Quedlinburger Post vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO). Er soll für seine Garage im Augustinern in Quedlinburg 238,72 Euro sogenannten Herstellungsbeitrag II bezahlen. Der Beitrag wurde für eine Grundstücksgröße von 373 Quadratmetern errechnet. Der Haken an der "Anhörung im Rahmen der Erhebung eines besonderen Schmutzwasserherstellungsbeitrages" ist, dass das Hinterhausgrundstück aus einer Gemeinschaft mit acht Eigentümern besteht. "Alle haben die gleiche Mitteilung bekommen", sagt der Rentner erbost und fügt hinzu: "Wenn wir die Grundstücksgrößen zusammenaddieren würden, gehört uns ja der halbe Kleers."Auch moniert der 78-Jährige generell die Beitragsforderung, da seine Garage über keinen Wasser- und Kanalanschluss verfüge. "Entscheidend hierbei ist", so sagt ZVO-Geschäftsführer Lutz Günther mit Verweis auf die gültige Rechtsprechung jedoch, "dass in der Straße vor dem Grundstück eine intakte Schmutzwasserleitung liegt". Da sei es unerheblich, ob das Grundstück angeschlossen sei oder nicht. Günther: "Es könnte ja mal irgendwann mit einem Haus bebaut werden." Natürlich gebe es für ein Grundstück nur einen Beitrag. In diesem Fall werde die Gebühr durch die acht Eigentümer geteilt, versichert er und bedauert, dass es zu Verärgerung und Aufregung gekommen ist. "Wir stehen aber unter enormem Zeitdruck", erklärt Günther. Das Land Sachsen-Anhalt mache Druck, weil am 1. Januar 2016 die Verjährung eintritt. Das Geld soll deshalb noch bis zum Jahresende 2015 eingezogen werden.

Fünf Mitarbeiter sind seit Mai in Vollzeit dabei, über 10 000 Datensätze von Grundstückseigentümern aus dem Liegenschaftskataster des Landes herauszuziehen, um die Anhörungsschreiben zu erstellen. Dabei kam es auch vor, dass - wie im Fall dieser Garageneigentümergemeinschaft - alle eingetragenen Eigentümer eines Grundstückes angeschrieben wurden. "Wir können es logistisch nicht anders handhaben", bittet Günther um Verständnis. Wo Wohnungsgesellschaften als Verwalter von Haus- und Grundstückseigentümergemeinschaften fungieren, werde die Beitragsaufschlüsselung über diese geregelt. Das müssen die Eigentümergemeinschaften aber so beschließen. Laut ZVO-Geschäftsführer handelt es sich bei den verschickten Schreiben lediglich um Anhörungen. Da hätten jetzt auch Widersprüche keinen Sinn. Bei Unstimmigkeiten sollten sich die Betroffenen unbedingt mit dem ZVO in Verbindung setzen, um die Daten abzugleichen. Rund 15 Prozent der bisher 7 000 angeschriebenen Eigentümer hätten aus den verschiedensten Gründen davon Gebrauch gemacht. Die Adressen per Postanschrift oder E-Mail sowie die Telefonnummer sind im Schreiben vermerkt. Erst Ende September sollen dann die Gebührenbescheide verschickt werden. "Jeder einzelne Widerspruch wird dann vor Ort genau angeguckt", kündigt Günther an. Bis dahin müssen noch rund 3 000 Anhörungen versandt werden. Es sei noch ein Berg von Arbeit. "Bei diesen liegen nämlich keine vollständigen Eigentümerdaten vor, sie müssen mühevoll recherchiert werden", sagt er zum Hintergrund. Rund 800 Briefe konnte die Post nicht zustellen, weil die Eigentümer beispielsweise verzogen oder gar verstorben sind.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Lokalteil Quedlinburg - 14.08.2015
 

11.08.2015
 
Ausbau in Häppchen 

VON PETRA KORN

Schielo/MZ. -  Die Leitungen sind verlegt, die Borde gesetzt. Stück für Stück nimmt auch das nächste Teilstück der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße in Schielo Gestalt an: der Abschnitt zwischen dem Ausgang der Kurve am Teich und der Tankstelle. Derzeit laufen die Arbeiten im zweiten Teil des zweiten Bauabschnitts der Gemeinschaftsmaßnahme des Landkreises Harz, der Stadt Harzgerode und des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz; sie liegen im Plan. Rund um den Teich. Im vergangenen Jahr war begonnen worden, den Ausbau der Straße, für den 2007 ein erster Abschnitt realisiert wurde, fortzusetzen. Im Oktober startete der erste Teil des zweiten Bauabschnitts im Bereich rund um den Teich. Dafür wurden unter anderem Leitungen umverlegt, ein neuer Regenwasserkanal errichtet und eine neue Stützwand gebaut. Entstanden sind an der ausgebauten Straße auch Bushaltestellen, die für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nutzbar sind (die MZ berichtete).Der sich anschließende zweite Teil des zweiten Bauabschnitts - der Ausbau der Straße vom Teich bis zum Ortsausgang in Richtung Harzgerode - ist noch einmal in Unterabschnitte unterteilt worden. "Das hat verkehrliche Gründe", erklärt Herbert Hübe, Leiter des Amtes für Kreisstraßen beim Landkreis Harz.
Dritter Bauabschnitt bis Sommer 2016.

Die K 1359 sei in Schielo - wie der Straßenname schon sag, die Hauptstraße. Um grundhaft bauen zu können, sei im jeweiligen Baubereich eine Vollsperrung erforderlich. "Mit Vollsperrungen sind immer Beeinträchtigungen verbunden, sowohl für die direkt Betroffenen, als auch für alle, die Umleitungen fahren müssen.Um diese Beeinträchtigungen zu begrenzen, wurden Teilabschnitte gebildet", erläutert der Amtsleiter. Außerdem habe unter anderem eine Lösung für die Aufrechterhaltung des Busverkehrs und für die Erreichbarkeit der örtlichen Tankstelle gefunden werden müssen.In jedem dieser Abschnitte wird eine Regenwasserkanalisation errichtet. Falls - so wie jetzt im ersten, etwa 50 Meter langen Abschnitt zwischen der neuen Kreuzung und der Tankstelle - erforderlich, werden Trinkwasser-, Gas- und Stromleitungen umverlegt. Nach dem Errichten des Unterbaus für Fahrbahn sowie Gehweg und dem Setzen der Borde erfolgen die Asphaltarbeiten.Bäume werden gefälltDanach geht es mit den analogen Arbeiten im nächsten Abschnitt bis zur Einmündung der Straße "Hinter der Wand" weiter. Dabei werden auch Straßenbäume, die wegen der tiefgreifenden Arbeiten leider nicht zu erhalten sind, gefällt. Für die Fällung, die im Plangenehmigungsverfahren bestätigt wurde, erfolgen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Fertigstellung des zweiten, insgesamt etwa 140 Meter langen Unterabschnitts ist bis Mitte Oktober geplant. Danach wird dann der nächste Abschnitt bis zum Ortsausgang Richtung Harzgerode gebaut, der Ende November fertiggestellt sein soll.Insgesamt investieren Landkreis, Stadt und Zweckverband für diesen zweiten Teil des zweiten Bauabschnitts rund 512.300 Euro.

Das Kommunalabgaben-gesetz verpflichtet die Abwasserverbände unter anderem Herstellungsbeiträge für Trink- und Abwasseranlagen vollständig zu erheben. Insbesondere die Erhebung des sogenannten Herstellungsbeitrages II für Altanschlussnehmer ist bei einer ganzen Reihe von Abwasserzweckverbänden noch nicht abgeschlossen. Die Altanschlussnehmer zahlen damit nicht für die vor 1991 errichteten Altanlagen, sondern anteilig die Investitionskosten, die nach dem Jahr 1991 für neue oder erneuerten Anlagen angefallen sind. Diese Kosten wurden bisher nur anteilig von denen getragen, die neu an die Kläranlage angeschlossen wurden.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - vom 11.08.2015
 

16.07.2015
Weiches Wasser kommt

Zweckverband Ostharz  Ab kommendem Jahr fließt Fernwasser in Quedlinburger Leitungen.

VON DETLEF HORENBURG

QUEDLINBURG/MZ -  Die Quedlinburger und Ditfurter werden aufatmen: Die Tage, an denen kalkhaltiges Wasser aus ihren Wasserhähnen fließt, sind gezählt. Ab 1. Januar 2016 soll dem harten Wasser aus dem Quedlinburger Trinkwasserschutzgebiet Brühl Fernwasser aus der Rappbodetalsperre zugemischt werden. Der Härtegrad wird dann von etwa 15 Grad deutscher Härte auf 10 Grad sinken. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) hat dazu einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Eine weitere gute Nachricht ist, dass im kommenden Jahr für das Beimischen des weicheren Fernwassers keine höheren Gebühren für die Kunden anfallen sollen. "Wir haben im Rahmen der jetzigen Kalkulation vernünftig gewirtschaftet, so dass wir die Mehrkosten durch den höheren Bezug von Fernwasser noch abfedern können", sagt Verbandsgeschäftsführer Lutz Günther.

Müssen die Quedlinburger und Ditfurter für das weichere Trinkwasser künftig später allein einen höheren Preis zahlen? "Im ZVO herrscht das Solidarprinzip, und es gibt deshalb einen einheitlichen Trinkwasserpreis für alle Kunden", betont Günther. Wie genau dann ab 2017 der Trinkwasserpreis für die 61 364 Einwohner des gesamten Verbandes sich entwickeln wird, kann derzeit nicht gesagt werden. Dies hänge mit den noch zu verhandelnden Lieferkonditionen mit dem Fernwasserversorger zusammen. Der Kubikmeterpreis werde sich laut Prognose um 12 bis 15 Cent höher als bisher einpegeln. Dies würden dann unterm Strich etwa drei bis vier Euro Mehrkosten pro Person im Jahr bedeuten. Derzeit beträgt der Kubikmetergrundpreis 1,36 Euro.

Die Verbandsversammlung hat den Geschäftsführer nun beauftragt, über die Bezugskonditionen mit dem Fernwasserversorger Elbaue-Ostharz GmbH zu verhandeln. Darin soll auch ein Sonderkündigungsrecht vereinbart werden, falls dem ZVO ein "Entzug der Wasserrechte für die Wasserförderung im Brühl" droht. Auch soll mit dem Versorger ein Lieferfestpreis für mindestens 20 Jahre vereinbart und ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, falls die Eigenversorgung des ZVO mit Trinkwasser wirtschaftlicher wird als die Versorgung mit Fernwasser. "Ich sehe den Verhandlungen optimistisch entgegen", sagt der Geschäftsführer.

"Wir haben freie Kapazitäten und können Quedlinburg mit Wasser aus der Region stabil versorgen", versichert Peter Michalik, Geschäftsführer der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH. Dazu hatte der Fernwasserversorger dem Zweckverband bereits Ende Januar einen "stabilen Liefervertrag über eine Laufzeit von 30 Jahren zu günstigen Konditionen" angeboten (die MZ berichtete).

Die Voraussetzungen, Fernwasser für die Versorgung Quedlinburgs zu nutzen, sind mit der Verbindungsleitung nach Bad Suderode bereits gegeben. Zur höheren Versorgungssicherheit ist in den vergangenen Jahren eine Leitung gebaut worden, die es ermöglicht, Wasser aus Quedlinburg in Bad Suderode beizumischen. Dies geht aber auch umgekehrt, betont Günther. Damit, und so die weitere gute Nachricht, bekommen die Orte, die derzeit von Bad Suderode aus Mischwasser beziehen, wieder reines Fernwasser ins Haus geliefert.

Zur Alternative für weicheres Wasser stand der Bau eines Quedlinburger Wasserwerkes, um das harte Brühlwasser aufzubereiten, sprich zu entkalken und damit weicher werden zu lassen. Es habe sich im Kostenvergleich herausgestellt, dass die Mischung des harten Brühlwassers mit dem etwa fünf Grad deutscher Härte weichen Wassers aus der Rappbodetalsperre die preisgünstigere, also wirtschaftlichere Variante ist.

KOMMENTAR:

DETLEF HORENBURG  findet es gut, dass der Wasserversorger den Wunsch der Quedlinburger Bürger nach weicherem Wasser entspricht.

Beim Quedlinburger Trinkwasser scheiden sich die Geister. Einige Einwohner schätzen das harte Wasser und finden den hohen Kalkgehalt eher gesundheitsfördernd als störend. Andere wiederum - und dies scheint die Mehrheit - zu sein - haben das ständige Putzen der Edelstahlarmaturen und Spültische sowie das permanente Entkalken von Waschmaschinen und Kaffeekochern einfach satt. Weicheres Wasser soll deshalb her. Die haben Bürger auf eine Einwohnerversammlung und bei einer MZ-Umfrage deutlich gefordert, auch wenn sich dadurch der Wasserpreis in zwei Jahren leicht erhöhen wird. Der Zweckverband hat als Versorgungsdienstleister reagiert und insgesamt sechs Varianten untersucht. Als wirtschaftlichste hat sich dabei das Mischen des Brühlwassers mit dem Fernwassers herauskristallisiert. Ein Wasserwerksbau zum Enthärten des Bühlwassers wäre derzeit die teurere Option. Das Mischwasser sichert dem ZVO - gegenüber eines ausschließlichen Fernwasserbezuges - noch gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit gegenüber dem Lieferanten. Eine Preisgarantie auf Jahrzehnte sichert dabei stabile Wasserpreise für die Kunden. Hoffentlich.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 16.07.2015
 

07.07.2015
Baumaßnahmen in Ballenstedt
Neue Kanäle bändigen Wasser. 

VON PETRA KORN

QUEDLINBURG/MZ. -  Ballenstedt investiert in drei Projekten insgesamt knapp fünf Millionen Euro, um die Vernässungsproblematik in der Stadt zu lösen. Derzeit werden bereits zwei Baumaßnahmen umgesetzt.

In Ballenstedt wird derzeit gleich an mehreren Stellen gebaut: In der Schillerstraße liegen große Betonteile für ein unterirdisches Grabenbett bereit, am Anger laufen Restarbeiten an einem neuen Regenwasserrückhaltebecken. In der Marienstraße frisst sich der Bagger tief ins Erdreich, um Platz für eine neue, große Verrohrung zu schaffen. Alle Maßnahmen gehören zu einem Paket von insgesamt drei Bauabschnitten, mit denen die Stadt das Vernässungsproblem lösen will; derzeit werden zwei davon - "Neudimensionierung des Hirschteichgrabens und teilweise Offenlegung" und "Neudimensionierung des Riederschen Grabens und teilweisen Öffnung in der Marienstraße" - umgesetzt. Die drei Vorhaben haben ein Gesamtinvestitionsvolumen von knapp fünf Millionen Euro. Pro Einzelmaßnahme war dabei eine Förderung von maximal einer Million Euro durch das Land möglich; die Mittel kommen aus dem Vernässungsfonds. (mz)

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 07.07.2015
 

24.06.2015
 
Licht in dunklen Schächten
Geschäftsführer erklärt, was Anhörungen von Bescheiden unterscheidet.


VON UWE KRAUS

GATERSLEBEN/MZ. -  Lutz Günther, der Geschäftsführer des Zweckverbands Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz, gesteht ein: "Ich gebe privat auch nicht gern Geld an Dritte." Das leidige Thema "Abwasser" stand auf der Tagesordnung der Gaterslebener Bürgerversammlung. Dass es den Einwohnern schwer auf der Seele und dem Portemonnaie liegt, Günther sah es an den dicht gedrängt sitzenden Bürgern.

Der Geschäftsführer ist in Gatersleben "kein unbekanntes Gesicht" und reichlich eine Stunde bemüht, Licht in die Dunkelheit der Abwasserschächte zu bringen. Eine schwierige Materie, die für Aufregung sorgt. Will der Gesetzgeber doch erst zum 1. Januar 2016 rückwirkende Zahlungen auf zehn Jahre begrenzen. Bis jetzt kann der Bürger "bis ins Mittelalter zurück veranlagt werden", wie Ortsbürgermeister Mario Lange polemisch feststellt. Ingo Schubert fügt resigniert an: "Immer wird ein Weg gefunden, um uns das Geld aus der Tasche zu ziehen." Günther erklärt Abwasser-Herstellungsbeitrag I und II, legt die Abwasser-Nachkalkulation vor und erläutert die finanziellen Modalitäten der Übernahme der Abwasseranlage durch den Zweckverband. "Dazu hätten wir gerne Bürgermeisterin Meyer gehört, aber die kneift mal wieder", wirft Wulf Stubbe ein.

Bevor der Zweckverband die Abwasseranlagen übernahm, hat er per Kamera-Befahrung Licht in die Abwasserkanäle gebracht, um nicht die Katze im Sack zu bezahlen. "Wer einen Gebrauchtwagen kauft, macht auch vorher eine Probefahrt und schiebt das Teil auf die Bühne." Die Fotos zeigen desolate Stellen und Schäden durch Dritte, über deren Begleichung mit der Seelandverwaltung und den Verursachern geredet werden müsse.

Günther erläutert emsig; kann manches Halbwissen zum Ganzen fügen. Die 13000 verschickten Briefe seien keineswegs Beitragsbescheide, sondern Anhörungen, um bürgerfreundlich die "fünf Jahre alten Daten" zu aktualisieren, um dann Ende des dritten Quartals Beitragsbescheide zum Herstellungsbeitrag II zu verschicken. "Wer schon den Einser-Beitrag gezahlt hat, ist nicht betroffen." Ob man dagegen kostenfrei Widerspruch einlegen könne? Günther erklärt: "Widersprüche sind erst kostenpflichtig, wenn sie abgewiesen werden."

Hoch schlagen die Wellen nicht so sehr zum zu löhnenden Geld, sondern zum bereits gezahlten. Die 1,2 Millionen Euro Erlös für die Übergabe der Abwasseranlage und Einnahmen aus den Abwasserbescheiden sollten dem Ortsteil zugute kommen. "3,424 Millionen Euro sind von uns gekommen und müssen zum Wohle des Ortes zurückkommen", fordert Lange. "Das hat uns die Bürgermeisterin versprochen. Nun hat sie dazu Gedächtnislücken." Resigniert fügt er an: "Wir haben einen moralischen Anspruch, aber ein Einklagen wird schwierig."

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Aschersleben - 24.06.2015
 

24.04.2015
 
Gebühren für Abwasseranlagen Verordnete Abzocke 

VON HARALD VOPEL

ASCHERSLEBEN/MZ. -  Bürger sollen für vor Jahrzehnten gebaute Abwasseranlagen zahlen. In Gatersleben wird bereits eine Sammelklage vorbereitet. Das Land setzt Zweckverbände und Betroffene unter Zeitdruck.

Während zahlreiche Bürger in Gatersleben, Hoym und Neu Königsaue für vor Jahrzehnten abgelieferte Leistungen zur Kasse gebeten sollen, kommen die Ascherslebener eher ungeschoren davon. Das Land Sachsen-Anhalt hat die Abwasserzweckverbände dazu verdonnert, den sogenannten Herstellungsbeitrag II zu erheben. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Bürger für vor 1991 gebaute Abwasseranlagen zahlen sollen. Und die Zeit sitzt den Verbänden auch noch im Nacken. Denn dass Land macht Druck, weil am 1. Januar 2016 die Verjährung eintritt. Das Geld soll deshalb noch bis zum Jahresende 2015 eingetrieben werden.

Das Kommunalabgaben-gesetz verpflichtet die Abwasserverbände unter anderem Herstellungsbeiträge für Trink- und Abwasseranlagen vollständig zu erheben. Insbesondere die Erhebung des sogenannten Herstellungsbeitrages II für Altanschlussnehmer ist bei einer ganzen Reihe von Abwasserzweckverbänden noch nicht abgeschlossen. Die Altanschlussnehmer zahlen damit nicht für die vor 1991 errichteten Altanlagen, sondern anteilig die Investitionskosten, die nach dem Jahr 1991 für neue oder erneuerten Anlagen angefallen sind. Diese Kosten wurden bisher nur anteilig von denen getragen, die neu an die Kläranlage angeschlossen wurden.

In Gatersleben findet eine inzwischen gegründete Bürgerinitiative das überhaupt nicht komisch und befasst sich schon einmal mit der Vorbereitung einer Sammelklage, sagt Ortsbürgermeister Mario Lange. Immerhin würde die Beitragszahlung, die die Betroffenen als staatlich verordnete Abzocke empfinden, zwei Drittel aller Gaterslebener Grundstückseigner betreffen. Und je größer das Grundstück, um so höher der zu zahlende Betrag.

Einer der Betroffenen ist Wulf Stubbe, der für sein 1200 Quadratmeter-Grundstück rund 800 Euro berappen müsste. Er wohnt seit 1946 in Gatersleben und kann sich noch gut an den Bau der damals neuen Abwasseranlagen in den Jahren 1966 bis 1968 erinnern. Auch deshalb, weil er - wie viele andere auch - selbst mit angepackt habe. Aber nicht nur das, die Bürger hätten sich seinerzeit auch um Handwerker, Bagger und anderes gekümmert. Und bezahlt hätten die meisten ihre Anschlüsse damals auch aus eigener Tasche. Ansonsten sei das Bauvorhaben aus staatlichen Mitteln finanziert worden und nicht von irgendwelchen Abwasserverbänden. Deshalb sei es aus seiner Sicht nicht gerechtfertigt, jetzt abzukassieren.

Und dann bringt Stubbe noch einen anderen Fakt ins Spiel. Gatersleben hat in den Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz, der jetzt zur Kasse bittet, eine fast komplett modernisierte Abwasseranlage samt Klärwerk eingebracht. Anlagewert immerhin fünf Millionen Euro. Und das auch noch schuldenfrei. Für ihn stehe fest, dass die Mitglieder der Bürgerinitiative nach Erhalt der Bescheide Widerspruch einlegen und - wenn notwendig - auch vor Gericht ziehen werden.

In der Region Aschersleben gehören neben Gatersleben auch Neu Königsaue und Hoym dem Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz an, der die Erhebung des Herstellungsbeitrags II bereits beschlossen hat. Während in Hoym eher wenige Grundstücke betroffen sind, wie Ortsbürgermeister Bernd Voigtländer erklärt, betrifft es nach Aussage von Ortsbürgermeister Ralf Klar in Neu Königsaue große Teile des Ascherslebener Ortsteils. "Ich habe bereits gehört, dass es auch hier Widerstand geben wird", so Klar.

Bürgermeisterin Heidrun Meyer ändert Meinung

Anders als die Kunden des Ostharzer Zweckverbandes bleiben die des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung Aschersleben von der Zahlung verschont. Das hat einen Grund. Wie Betriebsleiter Enrico Jorde unteranderem erklärt, lag die Entsorgung bis zum Jahr 1995 in der Hand der Midewa. Die hatte Investitionen in die Abwasseranlagen bereits über die Höhe der regelmäßigen Wasserpreise refinanziert. Ähnlich wurde es später von den Stadtwerken gehandhabt. Würde jetzt noch einmal der Herstellungsbeitrag II erhoben, dann wäre das tatsächlich eine unrechtmäßige Doppelbelastung der Bürger, so Jorde. (mz)

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Aschersleben - 24.04.2015
 

22.04.2015
Aus drei soll ein Gebührengebiet werden

VON DETLEF HORENBURG

QUEDLINBURG/MZ -  Im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) sollen die Gebühren für die Abwasserentsorgung angeglichen werden. Die Verbandsversammlung hat jetzt darüber beraten.

Im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) sollen die Gebühren für die zentrale Abwasserentsorgung angeglichen werden. Über diese Möglichkeit hatte die Verbandsversammlung erstmals beraten, ohne allerdings einen Beschluss gefasst zu haben. Laut einer Informationsvorlage der Verbandsgeschäftsführung könnte der einheitliche Kubikmeterpreis ab dem Jahr 2018 3,05 Euro betragen. Bis zum Ende des Jahres 2017 sollen nämlich die jetzigen Abwassergebühren stabil bleiben.

"In der Sparte Abwasser gibt es beim ZVO - im Gegensatz zur Sparte Trinkwasser - derzeit drei unterschiedliche Beitrags- und Gebührengebiete (BGG)", erklärte ZVO-Geschäftsführer Lutz Günther. Dies ist der historischen Tatsache geschuldet, dass nicht alle Verbandsorte von Beginn an Mitglied des Zweckverbandes waren.

Danach beträgt derzeit die zentrale Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter im Gebührengebiet 1 2,87 Euro. Es umfasst Thale, Ballenstedt und Quedlinburg mit den jeweiligen Ortsteilen sowie Timmenrode. Im Gebührengebiet 2, dazu gehört die Stadt Harzgerode mit ihren Ortsteilen, beträgt die Gebühr 3,89 Euro. 3,37 Euro müssen die Bürger im Gebührengebiet 3 bezahlen. Dazu zählen die Stadt Seeland, Falkenstein mit ihren Ortsteilen sowie Aschersleben mit den Ortsteilen Neu Königsaue. Bei einem Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 33 Kubikmetern Wasserverbrauch würde dies für das erste BGG 17,82 Euro mehr bedeuten. Im BGG 2 dagegen 84 Euro und im BGG 3 31.68 Euro weniger. (mz)

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 22.04.2014
 

20.04.2015
 
Grundstückseigentümer werden zur Kasse gebeten. 

VON DETLEF HORENBURG

QUEDLINBURG/MZ. -  Der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz wird einen sogenannten Herstellungsbeitrag II erheben. Dem Verband soll das etwa vier Millionen Euro einbringen.

Rund 13.000 Grundstückseigentümer werden spätestens im Oktober dieses Jahres Post vom Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) bekommen. Der ZVO mit Sitz in Quedlinburg wird einen sogenannten Herstellungsbeitrag II erheben. Die Verbandsversammlung fasste dazu einen einstimmigen Beschluss. Von der Beitragserhebung betroffen sind Grundstückseigentümer in Quedlinburg, Thale, Allrode, Gatersleben, Hoym und Neu Königsaue, die vor dem 15. Juni 1991 an einer zentralen Abwasserversorgung angeschlossen waren, aber bisher keinen Herstellungsbeitrag bezahlen mussten.

Dem Zweckverband soll dies rund vier Millionen Euro in die Kasse bringen. Das Geld werde für die Ablösung von Krediten für den Bau von Abwasseranlagen genutzt. Dies wirke sich auch gebührenmindernd aus: Um drei Cent pro Kubikmeter soll die Schmutzwassergebühr 40 Jahre lang sinken.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 18./19.04.2015
 

30.03.2015
 
Entscheidung zu Wasserwerk ist verschoben. 

VON DETLEF HORENBURG

QUEDLINBURG/MZ. -  Der Bau eines eigenen Wasserwerkes für weicheres Trinkwasser in Quedlinburg und Ditfurt wird noch einmal untersucht. Auf einer Bürgerversammlung im Rathaus hatte sich im Februar eine Mehrheit für Mischwasser ausgesprochen.

Ob die Quedlinburger und Ditfurter ab kommenden Jahr mit weicheren Trinkwasser rechnen können, diese Entscheidung wurde am Mittwochabend von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz erst einmal bis zum Sommer vertagt.

Eigentlich sollte die Verbandsversammlung dazu einen Beschluss fassen. Doch Klaus Wycisk, Bürgermeister der Stadt Falkenstein/Harz, stellte den Antrag, den Beschluss zu vertagen, da "ihm zu wenig Informationen" vorlagen. Die Stadt Falkenstein ist allerdings nicht vom Beschluss betroffen. Sie ist nur in Sachen Abwasserentsorgung im ZVO Mitglied und bezieht ihr Trinkwasser von der Midewa Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH. Gegen die Vertagung des Beschlusses stimmte lediglich Rena Jüngst, Bürgermeisterin aus Ditfurt. Quedlinburgs Bürgermeister Eberhard Brecht enthielt sich der Stimme. Die anderen Verbandsvertreter folgten dem Antrag von Wycisk.

Bisher beziehen die Quedlinburger und Ditfurter ihr Trinkwasser aus dem Wasserschutzgebiet des Brühls. Das Trinkwasser hat eine ausgezeichnete Qualität - allerdings weist es etwa 15 Grad Deutscher Härte auf.

"An uns wurde der Wunsch der Bürger aus Quedlinburg herangetragen, ob es nicht möglich ist, den Härtegrad des Trinkwassers zu senken", sagte ZVO-Geschäftsführer Lutz Günther zum Hintergrund, warum das Thema auf die Tagesordnung gelangte. Daraufhin wurden Kostenvergleiche angestellt. Es habe sich herausgestellt, dass die Mischung des harten Brühlwassers mit dem etwa fünf Grad Deutscher Härte weichen Wassers aus der Rappbodetalsperre die preisgünstigere Variante wäre. Der Härtegrad würde so von etwa 15 auf zehn Grad gesenkt. Durch den Zukauf von Fernwasser - der Vertrag hätte eine Laufzeit von 30 Jahren - würde sich der Trinkwasserpreis im gesamten Verbandsgebiet um etwa 10 bis 15 Cent pro Kubikmeter erhöhen. Die Voraussetzungen, Fernwasser für die Versorgung Quedlinburgs zu nutzen, sind mit der Verbindung nach Bad Suderode bereits gegeben. Zur höheren Versorgungssicherheit ist in den vergangenen Jahren eine Leitung gebaut worden, die es ermöglicht, Wasser aus Quedlinburg in Bad Suderode beizumischen. Dies geht aber auch umgekehrt.

Amtsleiter Herbert Hübe: "Sobald es die Witterung zulässt, wird die Baufirma ihre Arbeiten wieder aufnehmen und zügig unter Vollsperrung mit dem Straßenbau beginnen." Bei der Verlegung des Regenwasserkanals sei die Baufirma bereits schneller voran gekommen als geplant, so dass kleinere Arbeiten vorgezogen werden konnten. Dazu gehörten Baumfällungen und der Abriss von Betonflächen. Der Termin 30. April ist immer noch das Ziel, jedoch von "der Witterung und außerplanmäßigen Eventualitäten abhängig".

Anfang Februar hatten sich auf einer Bürgerversammlung im Rathaus eine Mehrheit für das Mischwasser ausgesprochen. Die Teilnehmer machten deutlich, dass Mehrkosten von etwa fünf Euro pro Jahr und Person für weicheres Wasser keinen Grund darstellen, darauf zu verzichten.

Matthias Witte, Technischer Leiter beim ZVO, gab allerdings zu bedenken, dass der Verband beim Zukauf von Fernwasser in Größenordnung Gefahr läuft, seine Wasserrechte zu verlieren. Schon jetzt werde nur 20 Prozent der möglichen Menge von sechs Millionen Kubikmeter gefördert. Eine Menge, die theoretisch ausreichen würde, den ganzen Verband mit Trinkwasser zu versorgen. Derzeit liegt der Frischwasserverbrauch beim ZVO bei 3,1 Millionen Kubikmeter im Jahr. "Allerdings macht es keinen wirtschaftlichen Sinn, bis in jeden letzten Winkel extra dafür neue Leitungen zu legen", wie Verbandsgeschäftsführer Günther ergänzte.

Witte plädierte dafür, dass mit dem Bau eines eigenen Wasserwerkes der Verband seine Trinkwasserhoheit nicht abgeben würde und so von den großen Fernwasserversorger unabhängig bliebe. Die technischen Neuerungen für eine Wasseraufbereitung würden rasant fortschreiten und aus seiner Sicht auch kostengünstiger werden. Deshalb soll der Bau eines Wasserwerkes noch einmal durchkalkuliert werden.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 30.03.2015
 

11.02.2015
 
Abwasserkonzept für Quedlinburg 10 Jahre Bearbeitungszeit ? 

VON DETLEF HORENBURG

QUEDLINBURG/MZ. -  Wie sieht das Abwasserbeseitigungskonzept für den Bereich Marslebener Weg/Galgenberg in Quedlinburg aus? Dies wollte ein Anwohner auf der Einwohnerfragestunde der jüngsten Versammlung des Zweckverbandes Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz (ZVO) wissen. Er wolle sich eine vollbiologische Anlage anschaffen. "Lohnt sich dies für mich überhaupt?", fragte er.

ZVO-Verbandsgeschäftsführer Lutz Günther riet allerdings, keine neue Anlage zu bauen, sondern noch abzuwarten. Zum Hintergrund: Das Abwasserbeseitigungskonzept (AWK) wurde vom ZVO schon 2006 beschlossen und lag bei der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Harz zur Genehmigung vor, erklärte Matthias Witte, Technischer Leiter beim ZVO. Es wurde allerdings nur mit Ausnahmen im September 2009 genehmigt. Die Ausnahmen bestehen für Siedlungsgebiete in Friedrichsbrunn, Münchenhof und Morgenrot sowie Silberhütte. Diese sollten nach dem Willen des Ostharzer Verbandes von der zentralen Abwasserbeseitigung durch den ZVO entkoppelt werden.

Der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz will in diesem Jahr Investitionen von rund 19,8 Millionen Euro tätigen. 17,1 Millionen Euro davon sind für den Anschluss an die zentrale Schmutzwasserentsorgung in den Orten des Verbandsgebiets vorgesehen. Der Rest kommt der Trinkwasserversorgung zugute. Im Bereich Schmutzwasserentsorgung peilt der Zweckverband Ostharz weiter das Jahr 2017 für den Abschluss der Investitionen an.

Aus der Sicht der Unteren Wasserbehörde liegen für diese Standorte keine ausreichenden Gründe für eine Freistellung von der Abwasserbeseitigungspflicht durch den ZVO vor beziehungsweise sei teilweise eine gesonderte Beseitigung (über grundstückseigene Kläranlagen) "ohne Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit dort nicht möglich", heißt es in einer Stellungnahme der Behörde. "Gegen diese Entscheidung haben wir Widerspruch eingelegt", sagte Lutz Günther.

Jetzt liegt die Angelegenheit bei der Oberen Wasserbehörde - und das seit Oktober 2009. "Dem Landkreis Harz ist eine Entscheidung in dieser Sache von großem Interesse, da diese die Grundlage bildet, die vorhandene Abwasserbeseitigung dem Stand der Technik anpassen zu können", heißt es weiter aus der Kreisverwaltung. Zwischenzeitlich gab es zwischen dem Landkreis Harz und dem Landesverwaltungsamt zum Vorgang mehrfach einen fachlichen Austausch, so die Kreisverwaltung. "Wir setzen uns derzeit mit den Argumenten beider Seiten auseinander und werden anschließend den ZVO über das Ergebnis unserer Prüfung informieren", sagte Denise Vopel aus der Pressestelle des Landesverwaltungsamts.

Thales Bürgermeister Thomas Balcerowski (CDU) zeigte sein Unverständnis darüber: "Die Wasserbehörden schaffen es nicht, innerhalb von fast zehn Jahren einen Bescheid zum Konzept zu erstellen."

Wenn dieses Abwasserkonzept einmal bestätigt ist, so werde sich die UWB laut Witte mit den betreffenden Grundstückseigentümern in Verbindung setzen, die nicht an einer zentralen Abwasserentsorgung angeschlossen werden können. "Die Behörde muss dann erklären, wie die Abwasserentsorgung aussehen soll", sagte er. Teilweise sei aber die Genehmigungsbehörde schon an die Grundstückseigentümer herangetreten, wenn heute schon klar ist, dass die Grundstücke auf Dauer nicht dezentral entsorgt werden können.

ZVO-Geschäftsführer Günther meinte, dass es nicht mehr sinnvoll sei, auf dem vor zehn Jahren erstellten Konzept zu beharren. Deshalb werde es derzeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bis Juli überarbeitet - und dann erneut bei der Wasserbehörde eingereicht. Günther: "Unterm Strich wissen wir aber, wo aus unserer Sicht nur eine dezentrale Entsorgung möglich ist, weil eine zentrale für den Verband unwirtschaftlich wäre."

So wurden bereits wasserrechtliche Erlaubnisse zum Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen seit 2009 für 44 Grundstücke im Verbandsgebiet erteilt. Dazu zählen beispielsweise abgelegene Grundstücke im Harzgeröder Ortsteil Hänichen, die Gernröder Chaussee in Quedlinburg, Am Zehling in Ballenstedt und am Bückeberg in Gernrode. Der Grundstückseigentümer sei in seiner Entscheidung frei, ob er eine vollbiologische Kläranlage errichtet oder eine abflusslose Sammelgrube, so Günther.

Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 11.02.2015
 

09.02.2015
 
Einwohnerversammlung in Quedlinburg  Weiches Wasser wird bevorzugt.

VON GERD ALPERMANN

QUEDLINBURG/MZ. -  Das Wasser in Quedlinburg soll nach dem Willen der Bürger weicher werden. Der Oberbürgermeister und der ZVO-Geschäftsführer informieren über Varianten der Versorgung und stellen sich den Fragen im Festsaal des Rathauses.

Die Mehrheit möchte weicheres Wasser als bisher in Quedlinburg. Bürger in den Ortsteilen wiederum wollen ihr weicheres Wasser als in der Kernstadt behalten. Von 85 Anwesenden zur Einwohnerversammlung im Festsaal des Rathauses "Was ist uns weiches Trinkwasser wert?" votierten Dreiviertel für weiches Wasser, nur 19 wollten den Status quo bei der Wasserversorgung allein aus dem Brühl beibehalten.

Oberbürgermeister Eberhard Brecht (SPD), zugleich Vorsitzender Verbandsversammlung Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz, bezeichnete das Votum zwar als "nicht repräsentativ", aber als "klare Aussage". Entscheiden werde die Verbandsversammlung, in der alle Orte des Zweckverbands vertreten sind und einen Stimmenanteil je nach Bevölkerungszahl haben. Aber vorher sollte ein Bild gewonnen werden, was die Bürger wünschen. Deshalb sei diese Versammlung einberufen worden. Die Teilnehmer machten in der Diskussion zum Beispiel in der Mehrheit deutlich, dass Mehrkosten von etwa fünf Euro pro Jahr und Person für weicheres Wasser keinen Grund darstellen, darauf zu verzichten.

Kalk im Trinkwasser ist laut Schulchemie.de aus medizinischer Sicht unbedenklich. Wenn sich aber Kalk in Leitungsrohren zunehmend ablagert, führt dies zu einer Verkleinerung des Innendurchmessers. Eine verkalkte Heizspirale in einem Wasserkocher erhöht den Energieverbrauch erheblich.

Sogenanntes hartes Wasser bildet beim Erhitzen oder Verdunsten Kesselstein. Hartes Wasser ist durch eine hohe Konzentration an Calcium-Ionen und Magnesium-Ionen charakterisiert. Die Härte des Wassers ist davon abhängig, durch welche Gesteinsarten das Grundwasser gesickert ist. Geschieht dies durch Gips- oder Kalkschichten, so ist das Wasser sehr hart. Es werden vier Härtebereiche unterschieden. Die Härte wird oft in der Einheit "Deutsche Grad" gemessen: weich ist das Wasser danach bis 7,3, mittel ist, zwischen 7,3 und 14, hart zwischen 14 und 21,3, sehr hart über 21,3. Die Wasserhärte in Berlin liegt zum Beispiel zwischen 14 und 25. Weiches Wasser hat laut Schulchemie.de aber auch einen Nachteil: "Die für uns wichtigen Calcium- und Magnesium-Ionen fehlen. Deshalb sollte Trinkwasser mittelhart sein. Es schmeckt auch besser."

Amtsleiter Herbert Hübe: "Sobald es die Witterung zulässt, wird die Baufirma ihre Arbeiten wieder aufnehmen und zügig unter Vollsperrung mit dem Straßenbau beginnen." Bei der Verlegung des Regenwasserkanals sei die Baufirma bereits schneller voran gekommen als geplant, so dass kleinere Arbeiten vorgezogen werden konnten. Dazu gehörten Baumfällungen und der Abriss von Betonflächen. Der Termin 30. April ist immer noch das Ziel, jedoch von "der Witterung und außerplanmäßigen Eventualitäten abhängig".

Geschäftsführer Lutz Günther hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Verbandsversammlung die Geschäftsführung beauftragt hatte, die Möglichkeiten der Trinkwasserversorgung in der Zukunft zu analysieren. "Wir haben drei Varianten untersucht", erklärte der Geschäftsführer. Zum einen könnte der derzeitige Zustand beibehalten werden, so dass in Quedlinburg das Trinkwasser allein aus den Brunnen im Brühl bereitgestellt wird. Um weicheres Wasser zu erhalten, könnte als Variante zwei ein eigenes Wasserwerk auf der Brühlwiese gebaut werden oder drittens für Quedlinburg Fernwasser aus der Rappbodetalsperre beigemischt werden. Der Bau eines eigenen Wasserwerkes wäre laut den Untersuchungen die deutlich teuerste Variante. Sie sei deshalb nach den Worten von Lutz Günther bereits verworfen worden. Vom Betreiber der Fernwasserversorgung sei ein auf 30 Jahre angelegter günstiger Vertrag vorgelegt worden. Der Härtegrad des Trinkwassers für Quedlinburg könnte so um fünf Grade Deutscher Härte, die als Maß genommen wird, gesenkt werden. Dass wäre von etwa 15 auf zehn Grad.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 09.02.2015
 

07.02.2015
 
Anwohner verärgert über ruhenden Straßenbau. 

VON DETLEF HORENBURG

Thale/MZ. -  Seit Anfang November wird die Wolfsburgstraße in Thale zwischen Ortsausgang zur Roßtrappe und der Friedensbrücke ausgebaut. Eigentlich. "Doch außer, dass dort bis Mitte Dezember der Niederschlagswasserkanal verlegt wurde, ist nichts passiert", kritisiert Anlieger Helmut Jahn. Baustellenschilder seien abgebaut und die Umleitung aufgehoben. Die letzte Kehrmaschine fuhr im Oktober. Teile des Fußweges, so Jahn, seien durch die Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen worden. "Wer mit dem Rollator oder Kinderwagen darauf langfahren muss, hat große Probleme", sagt er.

Angesichts des milden Winterwetters drängt sich bei ihm deshalb die Frage auf: Wann wird weitergebaut? Kann der Termin zum Ausbau der Straße samt Nebenanlagen bis zum 30. April überhaupt gehalten werden ?

Die Wolfsburgstraße in Thale, eine Kreisstraße, wird seit 3. November ausgebaut. Auf einer Länge von 350 Metern sollen eine sechs Meter breite Fahrbahn und ein 2,50 Meter breiter Fuß-/Radweg entstehen. Lediglich in Höhe der Firma Corodur wird die Gehwegbreite auf Grund des fehlenden Platzes nicht eingehalten werden können. Im Bereich Corodur und Pulvermetallurgisches Kompetenzzentrum sind 43 Parkplätze vorgesehen. Während der Straßensperrung erfolgt eine Umleitung über Juvisy- und Roßtrappenstraße. Für letztere ergeben sich dann einseitige Einschränkungen zum Parken. Bauherren sind der Landkreis Harz und die Stadt Thale.

Überhaupt sei vielen Anliegern nicht klar, warum in der Straße überhaupt ein Regenwasserkanal gebaut wurde. Immerhin gebe es verschiedene Regenwasseranschlüsse, die mit den Oberflächenentwässerungen der Grundstücke verbunden sind. Das Niederschlagswasser wird so über mehrere Stichleitungen unter der Fahrbahn in die Bode abgeleitet. Bleiben diese alten Grundstücksentwässerungen erhalten ?

"Entsprechend unseren Abstimmungen mit dem Landkreis werden die bisherigen privaten Anschlüsse der Oberflächenentwässerung erhalten", betont Matthias Witte, technischer Leiter des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz. Nach Bauzustand der Leitungen will der Landkreis, der neben der Stadt, Bauherr des dortigen Straßenbaues ist, "gegebenenfalls selbst auf die betroffenen Anwohner zugehen", wenn eine Sanierung der Anschlüsse erforderlich wird. "Zunächst war die Winterpause bis zum 19. Januar im Bauablauf vorgesehen. Auf Grund der unbeständigen Witterung, wie Frost und Schneefall, wird wöchentlich geprüft, wann weiter gebaut werden kann. Dafür wird auf eine länger anhaltende offene Periode gewartet, damit eine unnötig lange Vollsperrung vermieden wird", heißt es aus dem Amt für Kreisstraßen der Kreisverwaltung Harz.

Amtsleiter Herbert Hübe: "Sobald es die Witterung zulässt, wird die Baufirma ihre Arbeiten wieder aufnehmen und zügig unter Vollsperrung mit dem Straßenbau beginnen." Bei der Verlegung des Regenwasserkanals sei die Baufirma bereits schneller voran gekommen als geplant, so dass kleinere Arbeiten vorgezogen werden konnten. Dazu gehörten Baumfällungen und der Abriss von Betonflächen. Der Termin 30. April ist immer noch das Ziel, jedoch von "der Witterung und außerplanmäßigen Eventualitäten abhängig".

Doch warum ist ein Regenwasserkanal notwendig, wenn es doch eine Oberflächenentwässerung gibt? "Um das angrenzende Natura 2000 Gebiet zu schützen und so wenig Eingriffe wie möglich vorzunehmen, wurde während der Planung festgelegt, dass zur Fassung des Oberflächenwassers ein Niederschlagswasserkanal gebaut werden soll", heißt es weiter aus dem Kreisstraßenamt. Bei der Erstellung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Thale sei der Anschluss der Wolfsburgstraße bereits an der Einleitstelle an der Brückenstraße vorgesehen. Somit konnte der geplante Kanal an den vorhandenen Schacht in der Brückenstraße angeschlossen werden und es musste keine neue Einleitstelle angelegt werden.

Unabhängig davon befänden sich die vorhandenen Stichleitungen nicht im öffentlichen Eigentum, so dass ein Anschluss der Straßenentwässerung zu einem Eingriff in Rechte Dritter geführt hätte - sprich der Grundstückseigentümer

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 07.02./08.02.2015
 

02.02.2015
 
ZWECKVERBAND OSTHARZ  Trinkwasser in Quedlinburg ist zu hart.

VON DETLEF HORENBURG

Quedlinburg/MZ. -  Das Trinkwasser im Raum Quedlinburg ist mit 18 Grad deutscher Härte relativ hart. Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz erwägt nun, das Trinkwasser aus den Brunnen im Brühl mit weichem Fernwasser zu mischen. Ob und wie dadurch die Preise steigen, darüber will der Verband noch beraten.

Fernwasser muss nicht unbedingt teuer sein. Auf diesen Nenner bringt es Peter Michalik. Der Geschäftsführer der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH reagiert damit auf die Fragestellung zur geplanten Einwohnerversammlung in Quedlinburg, ob die "Bürgerschaft gewillt ist, einen höheren Preis für Trinkwasser zu zahlen, wenn dieses einen geringeren Härtegrad aufweist". Die Quedlinburger und Ditfurter beziehen aus den 15 Brühlbrunnen ihr Trinkwasser.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um das mit 18 Grad deutscher Härte relativ harte Wasser in Quedlinburg weicher zu bekommen. Erstens: Es wird in eine Trinkwasseraufbereitungsanlage im Brühl investiert. Doch dieses Vorhaben habe sich als zu teuer erwiesen, wie ein vom ZVO in Auftrag gegebener Kostenvergleich ergab. Zweitens: Die wirtschaftlichste Variante sei das Beimischen des weichen Fernwassers (4,5 Grad deutscher Härte), um den Härtegrad auf unter zehn Grad zu reduzieren, erklärt ZVO-Geschäftsführer Lutz Günther. "Die Wasserrechte im Brühl sollen erhalten bleiben, deswegen favorisieren wir die Mischung beider Wässer und nicht die komplette Umstellung auf Fernwasser", sagt ZVO-Chef Günther.

"Durch das Einleiten von Fernwasser erhöhen sich allerdings die Kosten pro Kubikmeter um 10 bis 15 Cent gegenüber der Nutzung des nicht aufbereiteten Wassers aus dem Brühl und unter Beachtung der allgemeinen Preissteigerung. Dies wird sich so im Preis im gesamten ZVO dann widerspiegeln." Unterm Strich würden das pro Kopf im Durchschnitt etwa drei Euro im Jahr ausmachen.

Ob es so kommen wird, darüber muss schließlich noch der Verband beraten. (mz)

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 31.01./01.02.2015
 

12.01.2015
 
ZWECKVERBAND OSTHARZ  19,8 Millionen Euro für Investitionen.

VON GERD ALPERMANN

Quedlinburg/MZ. -  Der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung peilt das Jahr 2017 als Abschluss für den Anschluss an zentrale Kläranlagen an. In diesem Jahr möchte der Verband Investitionen im Wert von knapp 20 Millionen Euro tätigen.

Der Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Ostharz will in diesem Jahr Investitionen im Wert von rund 19,8 Millionen Euro tätigen. 17,1 Millionen Euro davon sind für den Anschluss an die zentrale Schmutzwasserentsorgung in den Orten des Verbandsgebiets vorgesehen. Der Rest kommt der Trinkwasserversorgung zugute. Wie der technische Leiter des Zweckverbandes, Matthias Witte, bei einem Gespräch mit der MZ sagte, "liegen bisher aber noch keine Fördermittelzusagen des Landes vor". Das habe es seit langem nicht mehr gegeben. "Wir werden deshalb bemüht sein, dem Land die Notwendigkeit der Investitionen deutlich aufzuzeigen", betonte er.

Der Schwerpunkt der Investitionen zur Trinkwasserversorgung liegt in der Stadt Quedlinburg. "Ziel ist es, in diesem Jahr für die ganze Stadt eine Druckzone zu schaffen. Bisher gibt es noch zwei, eine für die Innenstadt und eine für den Ring darum herum", erklärte der technische Leiter. Das Leitungsnetz werde dafür unter anderem in der Schmalen Straße erneuert. Alte Graugussleitungen verschwinden, da sie dem höheren Druck nicht standhalten würden. Die Leitungen stammen noch aus der Zeit um 1900 und können einen Druck von vier oder fünf Bar verkraften. Im Hochdruckbereich sind es aber sechs oder sieben Bar - ein Bar entspricht dem Druck einer zehn Meter hohen Wassersäule. "Mit der Vereinheitlichung des Wasserdrucks kann Geld gespart werden. Es braucht dann keine Armaturen zur Druckminderung mehr, die teuer und wartungsintensiv sind", erläuterte Matthias Witte.
Zudem werde die Versorgungssicherheit beim Trinkwasser verbessert.

Abschluss bis 2017

Im Bereich Schmutzwasserentsorgung peilt der Zweckverband Ostharz weiter das Jahr 2017 für den Abschluss der Investitionen an. Spätestens dann soll in allen Orten des Verbandsgebietes - Altkreis Quedlinburg sowie die Städte Falkenstein und Seeland das Konzept zur zentralen Schmutzwasserentsorgung umgesetzt sein. Im vergangenen Jahr wurde der Kanalbau in Königerode abgeschlossen, so dass im Gebührengebiet II, das die Orte des Unterharzes umfasst, nur noch Arbeiten in Harzgerode notwendig sind. Der Abschluss der Kanalverlegungen erfolgte auch in Rieder und Bad Suderode sowie in Endorf und Neuplatendorf.

Im Gebührengebiet I soll in diesem Jahr der Anschluss in den Orten Gernrode, Badeborn und Friedrichsbrunn vollendet werden. In Gernrode betrifft das zum Beispiel den Osterberg und die Straße Am Scheelichen. In Badeborn werden unter anderem noch Arbeiten Am Teich und in der Quedlinburger Straße erfolgen. In Friedrichsbrunn betrifft es die Hauptstraße, die Siptenfelder Straße und Hinter den Häusern. "Ziel ist es, die Arbeiten in den drei Orten 2015 zu beenden, spätestens aber Mitte 2016", betonte der technische Leiter.

Arbeiten beginnen im April

In Harzgerode gehören zu den geplanten Erschließungen zum Beispiel der Ehrenberg, Schieloer, Königeröder und Friedrichsbrunner Straße. Im Gebührengebiet III stehen Arbeiten in Meisdorf, unter anderem in der Ballenstedter Straße und in der Friedhofstraße, an. In Reinstedt ist der Kanalbau vor allem im Oberdorf vorgesehen. Dazu kommen Bauvorhaben in Ermsleben sowie in Thale. In Ermsleben zählen dazu der Falkensteiner Weg und die Neustadt. In Thale wird unter anderem die Erschließung des Ortsteils Benneckenrode abgeschlossen. Investiert wird auch in das Netz in Gatersleben, seit dem vergangenen Jahr Verbandsmitglied im Zweckverband Ostharz. Dort soll der Kanal in der Pothofstraße erneuert werden.

Mattthias Witte geht davon aus, dass im April mit den Bauvorhaben begonnen werden kann: "Alles hängt natürlich von der Bereitstellung von Fördermitteln ab." Nicht überall könne aber in einer konzertierten Aktion sowohl die Abwasserproblematik gelöst und parallel der Straßenneubau erfolgen. Dies hänge jeweils von den Möglichkeiten des Baulastträgers, Land oder Kommune, ab, inwieweit Mittel bereitgestellt werden können.

Quelle:  Mitteldeutsche Zeitung - Ausgabe Quedlinburg - 12.01.2015
 

 
 

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