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15. Dezember 2008
 
Änderungsmitteilung zur Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

im Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung zur Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben im Einzugsgebiet des Zweckverbandes Ostharz vom 04.07.2008 geben wir Ihnen hiermit folgende Änderung bekannt:

 

04. November 2008
 
Bestandsschutz von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen

Für Grundstückseigentümer, die von der Unteren Wasserbehörde des jeweiligen Landkreises beauflagt wurden, eine vollbiologische Kleinkläranlage oder eine Abwassersammelgrube auf ihrem Grundstück zu errichten bzw. eine bestehende Anlage nachzurüsten, stellt sich die Frage nach dem Bestandsschutz.
Im Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt gibt es eine eindeutige Anwort.
In § 151 (7) des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.04.2006, veröffentlicht im Gesetzblatt LSA Nr. 15/2006 am 20.04.2006, heißt es unter anderem:

"Liegt ein Grundstück in einem Gebiet, für das das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde (hier des Verbandes) den Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht vorsieht, so ist die Gemeinde (Verband) gehindert, vor Ablauf von 15 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Genehmigung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (durch den Landkreis Harz), den Anschluss des Grundstückes an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorzuschreiben."

Auf Grund der Genehmigung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Zweckverbandes für das Gebührengebiet 3 (Bereich des ehemaligen Abwasserzweckverbandes "Mittlere und Untere Selke" Hoym) gibt es zu diesem Thema bereits satzungsrechliche Regelungen. Die Bestandsfrist von 15 Jahren beginnt hier ab dem 13.07.2007.
Für die Gebührengebiete 1 und 2 steht die Genehmigung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Harz momentan noch aus.
 

02. Oktober 2008
 
Ein besonderer Durstlöscher für die Kinder

Mit Freude nahmen am 29.09.2008 die Kinder der Kleersgrundschule "Ihren Durstlöscher" in Besitz. Verbandsgeschäftsführer Herr Lutz Günther und Wassermeister Andreas Bongort übergaben einen installationsgebundenen Trinkwasserspender an die Schulleiterin Frau Krause zur Nutzung.

Der Standsprudler bietet unser Trinkwasser in drei Formen an - still, medium, spritzig.
Im Rahmen dieses Pilotprojektes will der Zweckverband das gesunde Trinkverhalten der Kinder fördern, da eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit erhält und das Wohlbefinden steigert.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und gleichzeitig preiswerter Durstlöscher ohne Kalorien.
 

05. September 2008
 
Darlehen zum Neubau oder Umrüstung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bietet im Auftrag des Landes zinsgünstige Darlehen "Sachsen-Anhalt KLAR" zur Finanzierung von Kleinkläranlagen / Sammelgruben an.
Alle privaten Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte in Sachsen - Anhalt, deren Grundstücke dauerhaft nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen werden, sind antragsberechtigt. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens und mit bereits vorliegender wasserrechtlicher Erlaubnis / Einleitgenehmigung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen. Gewährt wird das Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs, zwischen mindestens 3.000 ? und maximal 25.000 ?, für eine Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 1,99 Prozent p.a. (nominal).

Antragsformulare und weitere Informationen können über das Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
 

30. Juli 2008
 
Die neue Trinkwasserleitung von Quedlinburg nach Bad Suderode
- welche Qualität hat das Wasser ?


Unserer Antwort voranstellen möchten wir einige Informationen zur Trinkwasserqualität. Das Fernwasser und das Trinkwasser aus Quedlinburg haben eine sehr gute Qualität und entsprechen beide den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Wasser aus Quedlinburg liegt im Härtebereich 3 (unterer Bereich) und gilt als hartes Wasser. Das Fernwasser liegt im Härtebereich 1 und gilt als weiches Wasser.

Weil die Erdschichten in den Trinkwassergewinnungsgebieten unterschiedlich sind, unterscheiden sich auch die Härtegrade des Wassers. Beides ist etwas ganz Natürliches.
Die Wasser - "Härte" ist nichts anderes als ein Sammelbegriff für die beiden lebenswichtigen Mineralien Calcium und Magnesium im Trinkwasser. Beide Mineralien sind wichtige Stoffe für den menschlichen Körper und bilden einen Baustoff für Knochen und Zähne bzw. sind wichtig für Nerven und die Muskulatur und liegen bei einer höherer Härte auch in höheren Konzentrationen im Trinkwasser vor. Was sich manche Menschen für teures Geld kaufen - nämlich Calcium und Magnesium in Tablettenform - ist bereits im Trinkwasser enthalten.

So gesund auch Kalk im Trinkwasser ist, es bereitet vielen Menschen nicht nur Freude. Häufig ärgern sich die Verbraucher über kalkhaltiges Wasser, weil sich an Heißwassergeräten Ablagerungen bilden, weil sich an Sanitäreinrichtungen Kalkflecke zeigen oder weil man bei hartem Wasser mehr Waschmittel benötigt. Diese Nachteile hat ein weiches Wasser nicht.

Wir wenden uns nun dem Thema Leitungsbau zu. Über die Leitung soll dem Fernwasser Quedlinburger Wasser zugemischt werden. Das erfolgt in so geringen Mengen, dass das Wasser weiterhin als weiches Wasser dem Härtebereich 1 zuzuordnen ist. Für Sie als Kunden ergeben sich dadurch keine Auswirkungen.

Mit dieser Maßnahme steuert der Zweckverband den starken Schwankungen entgegen, denen die Fernwasserentnahme unterliegt. Das Vorhaben trägt zudem zur Stabilität des Wasserpreises des Zweckverbandes bei. Unsere Bestrebungen sind darauf gerichtet, unseren Kunden zu jeder Zeit das Trinkwasser in hoher Qualität und zu einem günstigen Preis zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus hat die Leitung noch eine weitere Funktion. Sie ermöglicht im Havariefall die Versorgung Quedlinburgs mit Fernwasser und dient damit der Erhöhung der Versorgungssicherheit.
 

24. Juli 2008
 
Neue Trinkwasserleitung von Quedlinburg nach Bad Suderode in Bau

Der Zweckverband erweitert sein Trinkwasserversorgungsnetz und baut eine ca. 4,1 km lange Trinkwasserleitung von Quedlinburg über Quarmbeck bis Bad Suderode. Mit dieser Leitung wird eine Verbindung der Versorgungsgebiete am Harzrand, im Unterharz und Quedlinburg geschaffen. Zudem wird damit die Versorgungssicherheit erhöht. Der Leitungsbau beginnt in Quedlinburg in der Nähe des Praktikerbaumarktes und führt über die Holzbreite und weitere Feldwege bis Quarmbeck. Dort quert die Leitung die Landesstraße nach Bad Suderode und wird dann bis zur Dreibogenbrücke und zur ehemaligen Teichkläranlage geführt. Im Abschnitt von der ehemaligen Teichkläranlage bis zum Ortseingang Bad Suderode, Straße zum Reißaus quert die Leitung die Gleise der Harzer Schmalspurbahn, quert die Landesstraße nach Bad Suderode und wird unter dem Radweg bis zur Straße zum Reißaus geführt.

Aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes, des Schutzes von Fließgewässern, zur Vermeidung von zusätzlichen Aufwendungen für Archäologie und aus Kostengründen hat sich der Zweckverband für die grabenlose Verlegung der Trinkwasserleitung entschieden, das heißt die Verlegung erfolgt ohne Rohrgraben unterirdisch. Mittels moderner Technik und langjähriger Erfahrung sind Baufirmen heute in der Lage, selbst bei schwierigem Geländeprofil, im grabenlosen Verfahren Trinkwasserleitungen normgerecht zu verlegen. Im Auftrag des Zweckverbandes Ostharz arbeitet die Fa. Umwelttechnik und Wasserbau GmbH Blankenburg.

Die Spezialbauarbeiten, die Horizontalbohrung werden von der Fa. Beermann, Niederlassung Zeitz, ausgeführt.

Bei einer Horizontalbohrung wird zunächst eine Pilotbohrung von ca. 100 mm durchgeführt. Die Bohrung wird mit modernsten elektronischen Messgeräten kontrolliert und protokolliert. Somit ist jederzeit die genaue Tiefe und Lage des Bohrkopfes feststellbar. Die Steuerung des Bohrkopfes erfolgt vom Bedienpult der Bohranlage aus. Genaue Daten zur Steuerung der Maschine erhält sie durch die permanent begleitende Messung der genauen Bohrkopfposition. Bei der Bohrung wird mit einer Ton-Wassersuspension (Bentonit) zur Lösung des Bohrmaterials und als Schmierung des Bohrgestänges gearbeitet. Dabei ist es möglich, dass bei ungünstigen Bodenverhältnissen Bentonit an der Oberfläche austritt.

Das ausgetretene Bentonit wird dann umgehend von der Baufirma abgesaugt und die Oberfläche wieder befestigt. Das Bentonit ist absolut umweltverträglich und hinterlässt keine Schäden.

Ist das Ziel der Bohrung erreicht, wird das Pilotgestänge langsam zurückgezogen. Vor dem Zurückziehen des Bohrkopfes wird der Bohrkopf der Pilotbohrung durch einen Aufweitkopf ersetzt. Er vergrößert die Pilotbohrung während des Zurückziehens auf den entsprechenden größeren Bohrlochdurchmesser. Gleichzeitig wird in diesem Arbeitsgang das Trinkwasserrohr, welches spezielle Materialeigenschaften aufweist, eingezogen.

Auf Grund der vorhandenen Baugrundverhältnisse liegt die Verlegetiefe der Trinkwasserleitung bei ca. 3 m.

Die Bauarbeiten haben bereits im Bereich der Holzbreite begonnen, werden abschnittsweise durchgeführt und werden bis Ende November 2008 abgeschlossen sein.
 

02. Juli 2008
 
Der Zweckverband ersetzt 3 Brunnen durch Neubohrung im Brühl

Die Wasserfassung Brühl hat für die Stadt Quedlinburg eine sehr große Bedeutung. Die Wasserfassung diente in all den Jahren der Trinkwasserversorgung der Stadt Quedlinburg und der Ortsteile Quarmbeck und Morgenrot sowie seit 1993 der Gemeinde Ditfurt. Die Qualität des Trinkwassers entspricht der Trinkwasserverordnung. Das Wasser liegt im Härtebereich 3 und gilt als hartes Wasser. Die Wasserhärte ist nichts anderes als ein Sammelbegriff für die beiden lebenswichtigen Mineralien Calcium und Magnesium. Beide Mineralien sind wichtige Stoffe für den menschlichen Körper und bilden einen Baustoff für Knochen und Zähne bzw. sind wichtig für Nerven und die Muskulatur.

Auf Grund des Alters der Brunnen im Brühl wurde es erforderlich, 3 Brunnen durch Neubohrung zu ersetzen.
In Abstimmung mit der Stadt Quedlinburg beginnen die Arbeiten am 07.07.2008 und werden voraussichtlich bis Anfang Oktober 2008 abgeschlossen sein. Für den Zweckverband werden Fachfirmen arbeiten und dabei 3 Brunnen bohren und ausrüsten, Rohrleitungen und Kabel verlegen und die Elektroanlage installieren.
Der Zweckverband wird insgesamt ca. 480.000,00 € investieren. Die Arbeiten werden nur in einem Teilbereich des Parks stattfinden, so dass bereits hergestellte Anlagen im Park jedoch örtlich sehr begrenzt in die Bautätigkeit mit einbezogen werden.


Hinweis: siehe Presseartikel in der Mitteldeutschen Zeitung vom 25.06.2008 zum Thema
 

03. Juni 2008
 
Tag der offenen Tür auf der Kläranlage Straßberg

Ein gutes Jahr nach Einweihung der Kläranlage Straßberg öffnete der Zweckverband am Samstag, dem 31.05.2008, bei schönstem Sommerwetter die Türen für alle interessierten Bürger.

Etwa 35 Besucher nutzten die Gelegenheit bei einer Führung durch unsere Mitarbeiter mehr über die Funktionsweise und Leistungsfähigkeit der Anlage zu erfahren, die als Gruppenkläranlage für die Orte Güntersberge, Siptenfelde und Straßberg errichtet wurde.

Unter anderem überzeugten sich die Gäste vor Ort, dass durch den Einsatz eines Bio-Filters zur Abluftreinigung die vor dem Bau der Anlage von vielen Bürgern befürchtete Geruchsbelästigung zuverlässig vermieden wird.


 

28. April 2008
 
Desinfektion - eine Maßnahme im Rahmen der Qualitätssicherung des Trinkwassers

Trinkwasser ist eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel in Deutschland.
Die einzuhaltenden Grenzwerte sind im Vergleich zu anderen Lebensmittel besonders niedrig.

Die Trinkwasserverordnung legt in Abhängigkeit von der geförderten Wassermenge des Wasserversorgers fest, in welchem Turnus die Beprobung von Trinkwasser zu erfolgen hat.

Die Beprobung wird von zugelassenen Laboratorien nach festgelegten Verfahren durchgeführt.
Die Proben werden an sogenannten Probeentnahmestellen -- Wasserwerksausgang und im Trinkwasserver-sorgungsnetz, z.B. in öffentlichen Einrichtungen -- entnommen.
Entsprechend den Festlegungen der Trinkwasserverordnung werden die Proben auf Keime und chemische Inhaltsstoffe untersucht.
Die Ergebnisse werden an den Wasserversorger, hier den Zweckverband Ostharz, und an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Bei festgestellten Abweichungen der Trinkwasserbeschaffenheit von den Anforderungen der Verordnung legt das Gesundheitsamt gemeinsam mit dem Wasserversorger vorsorglich z.B. Maßnahmen zur Desinfektion fest.

Hierzu wird vielfach Chlorlauge verwendet. Dies kann selbst bei kleinen Wasserentnahmemengen zu einem sonst unüblichen Chlorgeruch führen. Die zugegebenen Mengen sind zu jeder Zeit gesundheitlich unschädlich und dienen der absoluten Entkeimung des Trinkwassers.

Im Kundenportal unter dem Punkt Wasserqualität sind die Zuschlagstoffe für das Trinkwasser nach Orten aufgeführt.
 

01. April 2008
 
Großes Besucherinteresse

Am 29.03.2008 öffnete der Zweckverband seine Türen zu der Informationsveranstaltung "Dezentrale Abwasserentsorgung".
Die Mitarbeiter des Zweckverbandes, die Vertreter der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz sowie die ausstellenden Unternehmen stellten sich den interessierten Fragen der über 400 erschienenen Besucher.
Die Veranstaltung zeigte, wie groß der Informationsbedarf unter den Bürgern ist und das diese Aktion des Verbandes zum richtigen Zeitpunkt erfolgte.
Auch über diesen Tag hinaus bietet der Zweckverband den betroffenen Kunden beratend seine Unterstützung an.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unseren Ratgeber im Kundenportal verweisen.



13. März 2008
 
Öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema "Dezentrale Abwasserentsorgung"

Der Zweckverband Ostharz führt am Sonnabend, den 29.03.2008, in der Zeit von 10 - 14 Uhr zum Thema "Dezentrale Abwasserentsorgung" im Betriebssitz des Zweckverbandes Ostharz eine öffentliche Informationsveranstaltung durch.

An diesem Tag werden Hersteller von vollbiologischen Entwässerungsanlagen ihre Produkte vorstellen.

Unser Fachpersonal wird Fragen zur Wartung von vollbiologischen Anlagen anhand der entsprechenden Wartungstechnik beantworten.

Mitarbeiter des Zweckverbandes werden gemeinsam mit Vertretern der Unteren Wasserbehörde auf Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes den Besuchern Auskünfte u. a. zur Verfahrensweise und zum zeitlichen Ablauf geben.



28. Februar 2008
 
Dezentrale Abwasserentsorgung

In Gebieten, in denen keine Abwasserbeseitigung über einen betriebsbereiten Schmutzwasserkanal möglich ist, übernehmen dezentrale Abwasseranlagen auf den Grundstücken (Kleinkläranlagen) die Aufgaben der Abwassereinigung der im Haushalt anfallenden Wasch-, Spül-, Toiletten- und Badewässer.
Zur Sicherung der Reinigungsleistung der Anlage ist es wichtig, den anfallenden Fäkalschlamm regelmäßig zu entsorgen. So wird verhindert, dass zurückgehaltende Feststoffe in die Gewässer/Untergrund gelangen.
Bei der Fäkalschlammentsorgung wird, wie der Name es schon sagt, nur der Fäkalschlamm entsorgt. Die Anlage wird also nicht vollständig entleert.
Niederschlagswasser, Dränwasser, Wasser aus Schwimmbecken, Flüssigkeiten aus der Tierhaltung dürfen nicht in eine Kleinkläranlage eingeleitet werden.

Abflusslose Sammelgruben sind auch dezentrale Abwasseranlagen. Dies sind Auffangbehälter ohne Ab- oder überlauf. Eine Reinigung der eingeleiteten Abwässer wie bei den Kleinkläranlagen erfolgt hier nicht.
Bei der Entsorgung wird die Anlage vollständig entleert. Das unbehandelte Abwasser wird zur Klärung und Behandlung der zentralen Kläranlage zugeführt.

Auf Grundlage des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen bzw. Abwasser aus Sammelgruben dem Zweckverband zu überlassen.
Dem Zweckverband Ostharz wurden von seinen Mitgliedsgemeinden die Aufgaben einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung übertragen. Zu diesen Aufgaben gehört auch die Organisation einer regelmäßigen Fäkalschlamm- und Abwasserentsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen wie Kleinkläranlagen und Sammelgruben.


25. Januar 2008
 
Ankündigung zum Schmutzwasserkanalbau in der Gemeinde Frose im Jahr 2008

Der Zweckverband Ostharz wird im Jahr 2008 in der Gemeinde Frose in den nachfolgend aufgeführten Straßenbereichen Schmutzwasserkanal errichten:
  • Vor dem Bahnhof 276 - 280
  • Thomas-Müntzer-Straße 309 - 319 und 404 - 423
    (einschließlich der Eckgrundstücke Schulstraße 291, Bahnhofstraße 309a)
  • Vor der See 402 und 403
  • Ascherslebener Straße 320 bis 375
    (einschließlich der Eckgrundstücke Wilslebener Straße 376, Bahnhofstraße 373)
Die notwendigen Entwässerungsanträge zur Abstimmung des übergabepunkts zwischen dem Zweckverband und dem Grundstückseigentümer sind zum Teil erstellt. Derzeit werden die bereits vorliegenden Anträge einer aktuellen Prüfung unterzogen. Gegebenenfalls wird der Zweckverband bei Rückfragen nochmals auf die Eigentümer zukommen. Für einige Grundstücke liegen noch keine Entwässerungsanträge vor, so dass sich ab Januar 2008 ein Mitarbeiter des Ingenieurbüros Pabsch & Partner mit den betroffenen Eigentümern in Verbindung setzen wird. Vorher ergeht dazu eine schriftliche Information durch den Zweckverband.

Die Bauleistungen werden ab April 2008 erfolgen und sollen bis Oktober 2008 abgeschlossen sein. Vor Baubeginn wird der Zweckverband zu einer Anwohnerversammlung einladen.

Bei Rückfragen können Sie sich an unsere Mitarbeiterin Frau Wöllmer, Tel.: 03946 / 96 12 155, in unserem Hause wenden.


01. Januar 2008
 
Neue Verbandsmitglieder

Auf der Grundlage des Fusionsvertrages vom 26.07.2007 bilden der Zweckverband Ostharz und der Abwasserzweckverband „Mittlere und Untere Selke“ Hoym nach langjähriger, erfolgreicher und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Wirkung vom 01.01.2008 einen gemeinsamen Zweckverband.
Mit nun ca. 80.000 Einwohnern gehört der Verband zu den bevölkerungsstärksten im Land Sachsen-Anhalt.


 
 

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