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K u n d e n i n f o r m a t i o n
07.07.2025

Wichtiger Hinweis für die Befüllung privater Pools und die Entsorgung von Poolwasser

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Mit Beginn der Poolsaison möchten wir Sie im Gebiet des ZVO darauf hinweisen, dass das Befüllen einer Poolanlage nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen darf.

Poolwasser enthält in der Regel Inhaltstoffe wie Chlor, Reinigungsmittel und Pflegemittel, die die Wasserqualität verändern. Poolwasser gilt nach § 54 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) als Abwasser und darf nur über öffentliche Abwasseranlagen (Schmutzwasserkanalisation) entsorgt werden. Sollten Sie eine Versickerung auf Ihrem Grundstück in Erwägung ziehen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landkreises Harz, gemäß § 5 Abwasserbeseitigungssatzung (ABES).

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe zum Schutz der Umwelt und der Gewässer !



22.04.2020

Wichtige Mitteilung !!!

Trinkwasser in der Hausinstallation: Leitungen nutzen oder alle 72 Stunden spülen.




20.04.2016

Pressemitteilung

Gemeinsame Pressemitteilung des Zweckverbandes Ostharz und der Stadt Seeland zur Erhebung des Herstellungsbeitrages II (HB II).




08.03.2016

Presseerklärung des OVG zur Erhebung des HB II

(OVG LSA) Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf
die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig



A k t u e l l e s
 
 
letzte Änderung des Webprojektes am: 25.08.2025

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