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K u n d e n i n f o r m a t i o n

16.01.2012

Anschriftenänderungen für die Ortsteile der Stadt Harzgerode

Wie Sie aus der Presse am 13.01.2012 erfahren konnten, sind die Straßenumbenennungen der Stadt Harzgerode abgeschlossen. Zudem gibt es eine einheitliche Postleitzahl für die Stadt Harzgerode mit Ortsteilen ab 01.02.2012.
Wir bitten unsere Kunden keine Anschriftenänderung beim Zweckverband Ostharz anzuzeigen, da diese bereits von der Stadt Harzgerode übermittelt wurden und vom Zweckverband Ostharz eigenständig eingearbeitet werden.

Ihr Zweckverband
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung



10.01.2012

Anschriftenänderungen für die Ortsteile der Stadt Quedlinburg

gerne informieren wir Sie darüber, dass die Anschriftenänderungen für die Stadt Quedlinburg, OT Bad Suderode, Gernrode und Rieder eigenständig durch den Zweckverband Ostharz durchgeführt werden. Unterstützend wirkt hierbei das Amtsblatt der Stadt Quedlinburg.

Die Notwendigkeit der Meldung über eine Anschriftenänderung der einzelnen Kunden an den Zweckverband Ostharz entfällt damit.

Ihr Zweckverband
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung



Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

Die nächste Abfuhr erfolgt in nachfolgend aufgeführten Orten:
(Änderungen vorbehalten)

Stadt Seeland / OT Hoym           vom 25.01. bis 31.01.2012
Ballenstedt / OT Badeborn         vom 01.02. bis 14.02.2012
Stadt Seeland / OT Nachterstedt   am  15.02.2012
Stadt Seeland / OT Schadeleben    vom 16.02. bis 21.02.2012
Falkenstein / OT Reinstedt        vom 23.02. bis 08.03.2012


Die Abfuhr erfolgt straßenweise. Die betroffenen Kunden erhalten rechtzeitig vorher ein Informationsschreiben mit einem konkreten Termin.
Kunden, die eine vollbiologische Kleinkläranlage betreiben (wasserrechtliche Erlaubnis des zuständigen Landkreises liegt vor), melden die Abfuhr bei Bedarf selbständig beim Zweckverband an.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Disponentin Frau Ebeling.

Telefon: 03946 9612-154
Fax: 03946 9612-371
E-Mail: ilmone.ebeling@zweckverband-ostharz.de



06.12.2010

Änderungsmitteilung zu Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben

Der Zweckverband Ostharz übernimmt ab 01.01.2011 die Abfuhr von Kleinkläranlagen– und Sammelgrubeninhalten in allen Orten des Verbandsgebietes in Eigenregie.




15.03.2010

BDEW zu Regulierungsforderungen der Bundesnetzagentur

Trinkwasser ist nicht irgendein beliebiges, austauschbares Produkt, es ist das Lebensmittel Nummer 1 in Deutschland.




 
 
letzte Änderung des Webprojektes am: 03.02.2012

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