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K u n d e n i n f o r m a t i o n 16.01.2012 Anschriftenänderungen für die Ortsteile der Stadt Harzgerode Wie Sie aus der Presse am 13.01.2012 erfahren konnten, sind die Straßenumbenennungen der Stadt Harzgerode abgeschlossen. Zudem gibt es eine einheitliche Postleitzahl für die Stadt Harzgerode mit Ortsteilen ab 01.02.2012. Wir bitten unsere Kunden keine Anschriftenänderung beim Zweckverband Ostharz anzuzeigen, da diese bereits von der Stadt Harzgerode übermittelt wurden und vom Zweckverband Ostharz eigenständig eingearbeitet werden. Ihr Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 10.01.2012 Anschriftenänderungen für die Ortsteile der Stadt Quedlinburg gerne informieren wir Sie darüber, dass die Anschriftenänderungen für die Stadt Quedlinburg, OT Bad Suderode, Gernrode und Rieder eigenständig durch den Zweckverband Ostharz durchgeführt werden. Unterstützend wirkt hierbei das Amtsblatt der Stadt Quedlinburg. Die Notwendigkeit der Meldung über eine Anschriftenänderung der einzelnen Kunden an den Zweckverband Ostharz entfällt damit. Ihr Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Abfuhr von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen Die nächste Abfuhr erfolgt in nachfolgend aufgeführten Orten: (Änderungen vorbehalten) Stadt Seeland / OT Hoym vom 25.01. bis 31.01.2012 Ballenstedt / OT Badeborn vom 01.02. bis 14.02.2012 Stadt Seeland / OT Nachterstedt am 15.02.2012 Stadt Seeland / OT Schadeleben vom 16.02. bis 21.02.2012 Falkenstein / OT Reinstedt vom 23.02. bis 08.03.2012 Die Abfuhr erfolgt straßenweise. Die betroffenen Kunden erhalten rechtzeitig vorher ein Informationsschreiben mit einem konkreten Termin. Kunden, die eine vollbiologische Kleinkläranlage betreiben (wasserrechtliche Erlaubnis des zuständigen Landkreises liegt vor), melden die Abfuhr bei Bedarf selbständig beim Zweckverband an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Disponentin Frau Ebeling. Telefon: 03946 9612-154 Fax: 03946 9612-371 E-Mail: ilmone.ebeling@zweckverband-ostharz.de 06.12.2010 Änderungsmitteilung zu Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben Der Zweckverband Ostharz übernimmt ab 01.01.2011 die Abfuhr von Kleinkläranlagen– und Sammelgrubeninhalten in allen Orten des Verbandsgebietes in Eigenregie. 15.03.2010 BDEW zu Regulierungsforderungen der Bundesnetzagentur Trinkwasser ist nicht irgendein beliebiges, austauschbares Produkt, es ist das Lebensmittel Nummer 1 in Deutschland. A k t u e l l e s
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| letzte Änderung des Webprojektes am: 03.02.2012 | ||
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Ostharz
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